Vorsorge & Rente 2026
Wie hoch wird deine gesetzliche Rente? Gib Bruttogehalt, Alter und geplanten Renteneintritt ein — der Rechner schätzt deine Entgeltpunkte und zeigt die voraussichtliche Brutto- und Nettorente in heutiger Kaufkraft, inklusive Ab- und Zuschlägen je nach Renteneintrittsalter. Grundlage ist die amtliche Rentenformel mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 €.
Bei 3.500 € brutto, Renteneintritt mit 67 und 36 Entgeltpunkten ergibt sich eine gesetzliche Rente von rund 1.468 € brutto bzw. 1.287 € netto nach Kranken- und Pflegeversicherung — in heutiger Kaufkraft. Ändere die Werte oben für deinen Fall.
Ein Entgeltpunkt (umgangssprachlich „Rentenpunkt") ist die Recheneinheit der gesetzlichen Rente. Wer in einem Jahr genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten (2026: 51.944 € brutto), erhält dafür einen Entgeltpunkt. Im Ruhestand wird jeder Punkt mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 € multipliziert — so wird aus deiner Erwerbsbiografie eine konkrete Monatsrente.
Die gesetzliche Rente folgt einer klaren Formel aus § 64 SGB VI. Sie verknüpft vier Faktoren: wie viel du verdient hast (Entgeltpunkte), wann du in Rente gehst (Zugangsfaktor), um welche Rentenart es geht (Rentenartfaktor, bei der Altersrente 1,0) und den jährlich angepassten Rentenwert.
Der Rechner oben nimmt dir das ab: Aus deinem heutigen Bruttogehalt schätzt er, wie viele Entgeltpunkte du pro Jahr sammelst, rechnet sie bis zum Renteneintritt hoch, addiert deine bereits erworbenen Punkte und wendet den passenden Zugangsfaktor an. Das Ergebnis ist eine Rente in heutiger Kaufkraft — also direkt mit deinem jetzigen Gehalt vergleichbar.
Auch von der gesetzlichen Rente gehen Beiträge ab. Rentnerinnen und Rentner zahlen den halben allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag plus halben Zusatzbeitrag (zusammen rund 8,75 %) sowie den vollen Pflegebeitrag (3,6 % mit Kind, 4,2 % kinderlos). Die Einkommensteuer lassen wir bewusst außen vor — viele gesetzliche Renten liegen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. Hast du weitere Einkünfte, kann zusätzlich Steuer anfallen.
Der Rechner liefert eine transparente Hochrechnung mit vereinfachten Annahmen (gleichbleibendes Einkommen relativ zum Durchschnitt, heutiger Rentenwert). Verbindlich ist allein deine persönliche Renteninformation bzw. die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Eine Person mit 35 Jahren, 3.500 € Monatsbrutto und bereits 10,1 Entgeltpunkten sammelt pro Jahr rund 0,81 Entgeltpunkte. Bis zum Renteneintritt mit 67 kommen so weitere rund 26 Punkte hinzu.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Bruttojahresgehalt | 42.000 € |
| Entgeltpunkte pro Jahr (42.000 ÷ 51.944) | 0,81 |
| Jahre bis zur Rente (67 − 35) | 32 |
| Künftige Entgeltpunkte (0,81 × 32) | 25,9 |
| Bereits vorhanden | 10,1 |
| Entgeltpunkte gesamt | 36,0 |
| Zugangsfaktor (Regelaltersgrenze) | 1,00 |
| Bruttorente (36,0 × 1,00 × 40,79 €) | ≈ 1.468 € |
| − KV/PV (≈ 12,35 %) | − 181 € |
| Nettorente | ≈ 1.287 € |
Spiel im Rechner mit dem Renteneintrittsalter: Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet 0,3 % Abschlag (dauerhaft), jeder Monat danach bringt 0,5 % Zuschlag. Über mehrere Jahre summiert sich das spürbar.
Wann du in Rente gehst, verändert die Höhe dauerhaft. Die Tabelle zeigt den Zugangsfaktor und seine Wirkung bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
| Renteneintritt | Abweichung | Zugangsfaktor | Wirkung |
|---|---|---|---|
| mit 63 | − 48 Monate | 0,856 | − 14,4 % |
| mit 64 | − 36 Monate | 0,892 | − 10,8 % |
| mit 65 | − 24 Monate | 0,928 | − 7,2 % |
| mit 66 | − 12 Monate | 0,964 | − 3,6 % |
| mit 67 (Regelgrenze) | 0 | 1,000 | ±0 % |
| mit 68 | + 12 Monate | 1,060 | + 6,0 % |
| mit 69 | + 24 Monate | 1,120 | + 12,0 % |
Ein vorzeitiger Bezug mit Abschlägen ist nicht für jeden Jahrgang ab 63 möglich; oft sind 35 oder 45 Versicherungsjahre nötig. Der Rechner bildet die Abschlagslogik ab, prüft aber keine individuellen Anspruchsvoraussetzungen.
Rentenformel und Zugangsfaktor: §§ 63–77 SGB VI. Aktueller Rentenwert 40,79 € (seit 1.7.2025, Deutsche Rentenversicherung; ab 1.7.2026 voraussichtlich 42,52 €). Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 € (Anlage 1 SGB VI / SVBezGrV 2026). Beitragsbemessungsgrenze RV 2026: 101.400 €/Jahr; KV/PV-Beiträge der Rentner nach GKV-Sätzen 2026. Berechnung in heutiger Kaufkraft mit vereinfachten Annahmen — keine Renten- oder Steuerberatung.