Vorsorge & Rente 2026
Wie viel legt der Staat zu deiner Riester-Rente dazu? Dieser Rechner ermittelt deine Grund- und Kinderzulagen, den Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung und deine persönliche Förderquote — also den Anteil, den der Staat an deinem Gesamtbeitrag übernimmt. Mit den aktuellen Zulagensätzen 2026.
Anteil der staatlichen Zulagen an deinem gesamten Riester-Beitrag.
Bei 40.000 € Brutto und einem Kind (ab 2008) stehen dir 475 € Zulagen zu (175 € Grund + 300 € Kind). Für die volle Förderung zahlst du selbst rund 1.125 € im Jahr (≈ 94 €/Monat) — die Förderquote liegt bei etwa 30 %. Mit mehr Kindern oder weniger Einkommen steigt sie deutlich.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Wer pro Jahr 4 % seines Vorjahresbruttos (maximal 2.100 €) in einen zertifizierten Vertrag einzahlt — Zulagen eingerechnet —, erhält die volle staatliche Förderung. Diese besteht aus einer Grundzulage von 175 € sowie Kinderzulagen von 185 € (Kind vor 2008) bzw. 300 € (Kind ab 2008) pro Jahr. Den Rest bis zum Mindestbeitrag zahlst du selbst.
Der Clou: Je mehr Zulagen dir zustehen, desto weniger musst du selbst einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen. Der Mindesteigenbeitrag ist die Differenz zwischen dem Soll-Sparbetrag (4 % vom Brutto) und deinen Zulagen.
Liegen deine Zulagen über dem Soll-Sparbetrag, zahlst du nur den Sockelbeitrag von 60 € im Jahr — typisch für Familien mit mehreren Kindern und niedrigem Einkommen. Genau dann ist die Förderquote am höchsten.
Sie zeigt, welcher Anteil deines gesamten Riester-Beitrags vom Staat kommt. Zahlst du 720 € selbst und bekommst 475 € Zulagen, beträgt die Förderquote rund 40 % — der Staat trägt also vier von zehn Euro deiner Vorsorge.
Mit jedem weiteren Kind steigt die Zulage um 300 € — und der nötige Eigenbeitrag sinkt entsprechend.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Soll-Sparbetrag (4 % von 40.000 €) | 1.600 € |
| Grundzulage | 175 € |
| Kinderzulage (1 × 300 €) | 300 € |
| Zulagen gesamt | 475 € |
| Eigenbeitrag (1.600 − 475) | 1.125 €/Jahr |
| = Eigenbeitrag pro Monat | ≈ 94 € |
| Förderquote (475 / 1.600) | ≈ 30 % |
Bei niedrigem Einkommen und mehreren Kindern kann die Förderquote 70 % und mehr erreichen.
| Förderbaustein | Betrag / Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | unmittelbar förderberechtigt, voller Eigenbeitrag |
| Kinderzulage (ab 2008) | 300 € | je Kind mit Kindergeldanspruch |
| Kinderzulage (vor 2008) | 185 € | je Kind mit Kindergeldanspruch |
| Berufseinsteiger-Bonus | 200 € | einmalig, bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag |
| Höchstbetrag (geförderter Beitrag) | 2.100 € | Eigenbeitrag + Zulagen zusammen |
| Sockelbeitrag | 60 € | Mindesteigenbeitrag in jedem Fall |
Zusätzlich zu den Zulagen prüft das Finanzamt automatisch, ob ein Sonderausgabenabzug der Beiträge günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei höheren Einkommen kann die Steuerersparnis über die Zulagen hinausgehen — dieser Effekt ist hier nicht eingerechnet.
Zulagen und Mindesteigenbeitrag: §§ 79–87 EStG (Altersvorsorgezulage). Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 € (vor 2008) bzw. 300 € (ab 2008), Berufseinsteigerbonus 200 €, Sockelbeitrag 60 €, Höchstbetrag 2.100 €. Mindesteigenbeitrag = 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens Sockelbeitrag. Der mögliche Sonderausgabenabzug (Günstigerprüfung) ist nicht berücksichtigt — die tatsächliche Förderung kann höher ausfallen. Richtwerte ohne Gewähr, keine Steuer- oder Anlageberatung.