Brutto-Netto Rechner 2026

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben — für alle Steuerklassen, aktuell für 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.


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Dein Nettolohn 2026

Nettolohn
monatlich
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Pflegeversicherung i
Rentenversicherung i
Arbeitslosenversicherung i
Gesamt Abzüge
Nettolohn
Netto
Steuern
Sozialabgaben
Effektive Steuerquote: Abgabenquote gesamt:

Hintergrund & Wissen

Brutto und Netto 2026 — alles was du wissen musst

Was bedeutet Brutto und Netto?

Das Bruttogehalt ist der Betrag, der im Arbeitsvertrag vereinbart wird — die Zahl auf der Stellenanzeige, die du mit deinem Arbeitgeber aushandelst. Aber es ist nicht das, was am Ende des Monats auf deinem Konto landet. Das Nettogehalt ist der tatsächlich ausgezahlte Betrag nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Der Unterschied ist erheblich: Wer 3.500 € brutto verdient, erhält in Steuerklasse I (ledig, 1 Kind, gesetzliche Krankenversicherung mit Ø-Zusatzbeitrag 2026) rund 2.444 € netto — also über 1.000 € weniger als das vertraglich vereinbarte Gehalt. Je nach Steuerklasse und persönlichen Umständen liegen die Abzüge zwischen 20 % und über 45 % des Bruttogehalts.

Welche Abzüge gibt es vom Bruttogehalt?

Die Abzüge lassen sich in zwei Hauptgruppen einteilen: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

  • Steuern: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (nur für Gutverdiener), Kirchensteuer (nur für Mitglieder)
  • Sozialabgaben: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung
Abzugsart AN-Anteil 2026 Bemessungsgrundlage Pflicht?
Lohnsteuer 14–45 % (progressiv) Zu versteuerndes Einkommen Ja (ab Grundfreibetrag)
Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer Lohnsteuer (ab Freigrenze) Nur ab ca. 88.000 € Brutto/Jahr (SK I)
Kirchensteuer 8–9 % der Lohnsteuer Lohnsteuer Nur für Kirchenmitglieder
Krankenversicherung (GKV) 7,30 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 2026: 1,45 %) Bis BBG 5.812,50 €/Monat Ja (GKV oder PKV)
Pflegeversicherung 1,80–2,40 % (je nach Kinderzahl) Bis BBG 5.812,50 €/Monat Ja
Rentenversicherung 9,30 % Bis BBG 8.450 €/Monat Ja (meist)
Arbeitslosenversicherung 1,30 % Bis BBG 8.450 €/Monat Ja (meist)

Lohnsteuer 2026 — so funktioniert die progressive Besteuerung

Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer — kein separates Steuersystem. Sie ist stufenlos progressiv: Wer mehr verdient, zahlt auf den zusätzlichen Euro einen höheren Steuersatz. Entscheidend ist dabei der Grenzsteuersatz, nicht der Durchschnittssteuersatz.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 € jährlich (ca. 1.029 €/Monat). Bis zu diesem Betrag fällt überhaupt keine Einkommensteuer an. Arbeitnehmer profitieren zusätzlich vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €), sodass die effektive steuerfreie Schwelle im Lohnsteuerverfahren bei ca. 13.614 € jährlich liegt.

Zone Zu versteuerndes Einkommen / Jahr Grenzsteuersatz Was das bedeutet
Nullzone bis 12.348 € 0 % Keinerlei Einkommensteuer
Progressionszone 1 12.349 € – 17.307 € 14 % → 24 % Steigt gleichmäßig von 14 % an
Progressionszone 2 17.308 € – 67.661 € 24 % → 42 % Breite Mittelstandszone
Spitzensteuerzone 67.662 € – 277.826 € 42 % Spitzensteuersatz (ab ca. 5.639 €/Monat)
Reichensteuer ab 277.827 € 45 % Nur auf den übersteigenden Anteil
Wichtig: Niemand zahlt 42 % auf sein gesamtes Einkommen. Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Einkommensteil, der über 67.661 € liegt. Wer 80.000 € verdient, zahlt 42 % nur auf die oberen ~12.000 € — der Durchschnittssteuersatz liegt deutlich darunter.

Solidaritätszuschlag 2026

Seit der Reform 2021 zahlen rund 90 % der Arbeitnehmer keinen Soli mehr. Der Zuschlag von 5,5 % der Lohnsteuer entfällt, solange die Jahreslohnsteuer unter 20.350 € bleibt — das entspricht einem Bruttogehalt von ca. 88.000 € im Jahr (Steuerklasse I). In der Milderungszone darüber hinaus gilt: Der Soli beträgt höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen Lohnsteuer und Freigrenze, bevor er schrittweise auf die vollen 5,5 % ansteigt.

Sozialabgaben 2026 — die vier Säulen der Sozialversicherung

Das deutsche Sozialversicherungssystem finanziert sich durch Beiträge, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden. Als Arbeitnehmer zahlst du deinen Anteil direkt vom Bruttolohn — der Arbeitgeber überweist beide Hälften gemeinsam an die Sozialversicherungsträger.

Versicherung AN-Anteil AG-Anteil Gesamtbeitrag Beitragsbemessungsgrenze Was sie absichert
Krankenversicherung (GKV) 7,30 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %) 7,30 % + ½ Zusatzbeitrag (Ø 1,45 %) 14,60 % + Zusatz (Ø 2,90 %) 5.812,50 €/Monat Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente
Pflegeversicherung 1,80–2,40 % (kinderlos: +0,60 %) 1,80 % (fix) 3,60–4,20 % 5.812,50 €/Monat Pflege im Alter oder bei Behinderung
Rentenversicherung 9,30 % 9,30 % 18,60 % 8.450 €/Monat Altersrente, Erwerbsminderungsrente
Arbeitslosenversicherung 1,30 % 1,30 % 2,60 % 8.450 €/Monat Arbeitslosengeld I bei Jobverlust

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt die Sozialabgaben nach oben. Wer mehr als 5.812,50 € brutto im Monat verdient (69.750 €/Jahr), zahlt auf den übersteigenden Teil keine KV- und PV-Beiträge mehr. Die höhere BBG für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt bei 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr) — ab dort sinkt die relative Abgabenquote deutlich.

Steuerklassen im Vergleich — wer zahlt wie viel?

Die Steuerklasse legt fest, welche Freibeträge dein Arbeitgeber beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Sie hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Jahressteuerschuld — sondern nur darauf, wie viel jeden Monat vorab einbehalten wird. Verheiratete Paare gleichen die Differenz über den gemeinsamen Steuerbescheid aus.

Klasse Für wen? Effektiver Freibetrag/Jahr Netto bei 3.500 € Brutto Besonderheit
I Ledig, getrennt lebend, verwitwet (ab 2. Jahr) 13.614 € ca. 2.444 € Standardklasse für Singles
II Alleinerziehende mit Kind im Haushalt 17.874 € (+4.260 € Entlastung) ca. 2.540 € Höherer Freibetrag für Alleinerziehende
III Verheiratet/eingetragen, Alleinverdiener oder höheres Einkommen 25.962 € (doppelter GFB) ca. 2.760 € Höchstes Netto; Ehepartner in SK V
IV Verheiratet, beide ähnlich verdienend 13.614 € ca. 2.444 € Wie I — ausgewogen bei gleichem Einkommen
V Ehepartner des SK-III-Nutzers (Geringverdiener) 1.266 € (nur WK+SA) ca. 2.134 € Niedrigstes Netto; kein Grundfreibetrag
VI Zweiter oder weiterer Arbeitgeber (Nebenjob) 0 € stark versteuert Kein Freibetrag — nur für Zweitjobs

Alle Nettowerte: ohne Kirchensteuer, 1 Kind (PV 1,80 %), GKV mit Ø-Zusatzbeitrag 2026 (2,90 %, AN-Anteil 1,45 %), kein Soli. Näherungswerte — individuelle Ergebnisse im Rechner oben.

Wann lohnt sich die Kombination III/V?

Das Paar III/V bringt dem Hauptverdiener monatlich deutlich mehr Netto — dafür zahlt der Geringverdiener in SK V höhere Vorauszahlungen. Die Jahresgesamtsteuerlast bleibt gleich. Faustregel: Liegt das Einkommensverhältnis über 60/40, lohnt III/V oft. Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV fairer und vermeidet Nachzahlungen beim Steuerbescheid. Seit 2018 gibt es auch die Option IV mit Faktor, die die Last präziser verteilt und trotzdem volle Freibeträge berücksichtigt.

Kirchensteuer — wann und wie viel?

Die Kirchensteuer ist eine freiwillige Pflichtabgabe: Sie greift nur, wenn du Mitglied einer staatlich anerkannten kirchensteuererhebenden Gemeinschaft bist (z. B. evangelische oder katholische Kirche). Die Berechnung ist einfach:

  • Bayern und Baden-Württemberg: 8 % der Lohnsteuer
  • Alle anderen 14 Bundesländer: 9 % der Lohnsteuer

Zahlt jemand 400 € Lohnsteuer im Monat, werden in Bayern 32 € Kirchensteuer fällig — in Berlin, Hamburg oder NRW dagegen 36 €. Im Jahr macht das bis zu 48 € Unterschied je nach Bundesland. Da die Kirchensteuer an die Lohnsteuer gekoppelt ist, fällt sie automatisch weg, wenn keine Lohnsteuer anfällt (z. B. bei niedrigen Einkommen). Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat keine Kirchensteuer mehr.

Arbeitgeberanteil — was dein Job deinen Arbeitgeber wirklich kostet

Dein Bruttogehalt ist nicht das, was dein Arbeitgeber für dich ausgibt. Zusätzlich zum Brutto zahlt er den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung — das sind weitere ca. 20–21 % des Bruttogehalts. Für ihn bist du also deutlich teurer als du denkst.

Position Satz Betrag/Monat
Bruttogehalt (Arbeitnehmer) 3.500,00 €
AG-Anteil Krankenversicherung ca. 8,75 % (7,30 % + ½ Zusatz) 306,25 €
AG-Anteil Pflegeversicherung 1,80 % 63,00 €
AG-Anteil Rentenversicherung 9,30 % 325,50 €
AG-Anteil Arbeitslosenversicherung 1,30 % 45,50 €
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ca. 1,2 % (branchenabhängig) ca. 42,00 €
Gesamtkosten für den Arbeitgeber ca. 4.282 €

Von den rund 4.282 € Gesamtkosten landen bei 3.500 € Brutto (SK I, 1 Kind) nur ca. 2.444 € netto auf dem Konto des Arbeitnehmers — das sind 57 % der tatsächlichen Arbeitskosten. Der Rest geht an Finanzamt und Sozialversicherungsträger.

Brutto-Netto-Beispiele 2026 — konkrete Zahlen auf einen Blick

Die folgende Tabelle zeigt typische Nettolöhne für verschiedene Bruttogehälter. Grundlage: Steuerklasse I, 1 Kind (PV 1,80 % AN-Anteil), GKV mit Ø-Zusatzbeitrag 2026 (AN-Anteil 1,45 %), kein Soli, keine Kirchensteuer, BBG KV/PV 5.812,50 €, BBG RV/ALV 8.450 €.

Brutto/Monat Lohnsteuer Sozialabgaben Netto/Monat Abgabenquote
1.500 € 0 € 317 € 1.183 € 21,1 %
2.000 € 0 € 423 € 1.577 € 21,2 %
2.500 € 60 € 529 € 1.911 € 23,6 %
3.000 € 182 € 635 € 2.183 € 27,2 %
3.500 € 316 € 740 € 2.444 € 30,2 %
4.000 € 461 € 846 € 2.693 € 32,7 %
5.000 € 782 € 1.058 € 3.160 € 36,8 %
6.000 € 1.146 € 1.249 € 3.605 € 39,9 %
8.000 € 2.034 €* 1.461 € 4.505 € 43,7 %

Alle Werte sind gerundete Näherungswerte für 2026 (BBG KV/PV: 5.812,50 €/Mo., BBG RV/ALV: 8.450 €/Mo.). *Bei 8.000 € inkl. anteiligem Solidaritätszuschlag. Nutze den Rechner oben für deine exakten, individuellen Zahlen.

Einfluss von Bundesland und Krankenkasse auf dein Netto

Das Bundesland selbst hat nur dann einen Einfluss auf dein Netto, wenn du kirchensteuerpflichtig bist. Der Unterschied zwischen 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) und 9 % Kirchensteuer beträgt bei 400 € Lohnsteuer im Monat exakt 4 € — 48 € im Jahr. Für alle anderen ist das Bundesland für den Nettolohn irrelevant.

Krankenkasse: bis zu 770 € Unterschied im Jahr

Viel stärker wirkt die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag variiert 2026 zwischen 2,18 % und 4,39 % (Quelle: GKV-Übersicht Mai 2026). Der Ø-Zusatzbeitrag stieg 2026 auf 2,90 %. Bei einem Bruttolohn von 3.500 €/Monat heißt das für den AN-Anteil:

  • Günstigste GKV (2,18 % Zusatzbeitrag → AN zahlt 1,09 %): KV-Beitrag ca. 294 €/Monat
  • Teuerste GKV (4,39 % Zusatzbeitrag → AN zahlt 2,20 %): KV-Beitrag ca. 332 €/Monat
  • Unterschied: 38 €/Monat = ca. 460 €/Jahr — bei faktisch identischer Leistung!
  • Bei Gehältern nahe der BBG (5.812,50 €): Unterschied bis zu ca. 770 €/Jahr
Bayern & Baden-Württemberg
Kirchensteuersatz: 8 % der Lohnsteuer — 1 Prozentpunkt günstiger als überall sonst
Kirchensteuer günstiger
Alle anderen 14 Bundesländer
Kirchensteuersatz: 9 % der Lohnsteuer — Standardsatz in Deutschland
9 % Kirchensteuer
Günstigste GKV 2026
Zusatzbeitrag 2,18 % — bis zu ca. 460–770 € jährliche Ersparnis vs. teuerste Kasse (je nach Gehalt)
Bis 770 €/Jahr sparen
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
Ø 2,90 % — deutlich gestiegen gegenüber 2025 (2,50 %), kassenindividuell zwischen 2,18 % und 4,39 %
Ø 2,90 % (2026)

Was bleibt von einer Gehaltserhöhung wirklich übrig?

Wegen der Steuerprogression profitierst du von einer Gehaltserhöhung netto weniger als erwartet. Wie viel vom Brutto-Aufschlag tatsächlich bleibt, hängt vom aktuellen Grenzsteuersatz ab — also dem Satz, der auf den letzten verdienten Euro gilt.

Brutto vorher Erhöhung brutto Nettomehrwert Behalteanteil Warum?
2.000 €/Monat + 200 € brutto + ca. 152 € netto ca. 76 % Noch im steuerfreien Bereich
3.000 €/Monat + 300 € brutto + ca. 156 € netto ca. 52 % Progressionszone 2 greift stärker
4.000 €/Monat + 400 € brutto + ca. 191 € netto ca. 48 % Höherer Grenzsteuersatz
5.000 €/Monat + 500 € brutto + ca. 217 € netto ca. 43 % Nähert sich dem Spitzensteuersatz
Tipp: Steuerfreie Alternativen zur Gehaltserhöhung nutzen. Betriebliche Altersvorsorge (bAV), steuerfreie Sachleistungen wie Jobticket (bis 50 €/Monat), Dienstfahrrad oder Essenszuschüsse sind oft vollständig steuer- und sozialabgabenfrei — und machen Gehaltserhöhungen deutlich effizienter als ein reiner Brutto-Aufschlag.

Vollzeit, Teilzeit und Minijob — die steuerlichen Unterschiede

Die Art deiner Beschäftigung hat erheblichen Einfluss darauf, welche Abzüge anfallen und wie du sozialversicherungsrechtlich eingestuft wirst.

Vollzeitbeschäftigung

Vollzeitbeschäftigte sind in allen vier Sozialversicherungen pflichtversichert und zahlen Lohnsteuer ab dem Grundfreibetrag. Rentenansprüche, Arbeitslosengeld-I-Anspruch und Krankenversicherungsschutz sind vollständig gewährleistet. Auf ein Jahreseinkommen über 13.614 € (effektiver Freibetrag SK I) fällt Lohnsteuer an.

Sozialversicherungspflichtige Teilzeit (ab 603,01 €/Monat)

Teilzeitkräfte über der Geringfügigkeitsgrenze zahlen dieselben prozentualen Abzüge wie Vollzeitkräfte — nur auf ein niedrigeres Brutto. Bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag fällt keine Lohnsteuer an, Sozialabgaben werden aber trotzdem fällig. Alle Versicherungsansprüche bestehen in vollem Umfang.

Midijob (603 € – 2.000 €/Monat)

In der sogenannten Gleitzone (Midijob-Regelung seit 2022) zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialabgaben auf einer gleitenden Skala — die vollen Leistungsansprüche (Rente, Krankengeld, ALG I) bleiben aber erhalten. Der Arbeitgeber zahlt den normalen vollen Beitrag. Der Effekt: Bei 700 € Brutto zahlt der Midijobber deutlich weniger Sozialabgaben als bei regulärem Tarif.

Minijob (bis 603 €/Monat, 2026)

Der Minijob ist die einfachste Beschäftigungsform für Nebenverdienste. Die Grenze stieg 2026 auf 603 €/Monat (2025: 556 €), gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/Stunde. Besonderheiten: Der Arbeitnehmer zahlt keine Lohnsteuer und ist nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Nur ein reduzierter Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 % wird fällig (Befreiung möglich). Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von ca. 30 % an die Minijob-Zentrale.

Merkmal Vollzeit / SVP-Teilzeit Midijob (603–2.000 €) Minijob (bis 603 €)
Lohnsteuerpflicht Ja (ab GFB) Ja (ab GFB) Nein (pauschal via AG)
Krankenversicherung Ja, voll (ca. 9 % AN) Ja, reduziert Nein (eigene GKV nötig)
Rentenversicherung Ja, 9,30 % AN Ja, reduziert 3,60 % AN (opt. Befreiung)
Arbeitslosenversicherung Ja, 1,30 % AN Ja, reduziert Nein
Rentenanspruch Voller Anspruch Voller Anspruch Minimal (bei Befreiung: kein Anspruch)
Beispiel: 500 € brutto → netto ca. 500 € (unter GFB, nur Sozi) ca. 470 € (reduzierte Sozi) ca. 482 € (nur 3,6 % RV)
Mehrere Minijobs gleichzeitig: Wer mehrere Minijobs hat, darf insgesamt nicht mehr als 603 € im Monat verdienen (2026; Ausnahme: Ersatztätigkeit bei Streik). Wird die Grenze überschritten, werden alle Jobs zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zusammengerechnet — mit entsprechenden Abzügen.

Häufige Fragen

Brutto-Netto Rechner — FAQ

Was ist der Unterschied zwischen den Steuerklassen?

Steuerklasse I gilt für Ledige und Getrenntlebende. II für Alleinerziehende (erhöhter Freibetrag von 4.260 € extra). III für Verheiratete als Alleinverdiener — hier gilt der doppelte Grundfreibetrag (24.696 €). IV für beide Ehepartner mit ähnlichem Einkommen. V für den Ehepartner mit niedrigerem Einkommen (kein Grundfreibetrag). VI für Nebenjobs ohne Freibetrag.

Wann fällt Solidaritätszuschlag an?

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Arbeitnehmer keinen Soli. Er entfällt, wenn die jährliche Lohnsteuer 20.350 € nicht übersteigt (2026). In der Milderungszone darüber hinaus gilt höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags. Das entspricht etwa einem Jahresbrutto ab ca. 88.000 € (Steuerklasse I).

Was ist der KV-Zusatzbeitrag und wie hoch ist er 2026?

Jede gesetzliche Krankenkasse erhebt zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (7,30 % AN-Anteil) einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg 2026 deutlich auf 2,90 % (2025: 2,50 %). Kassenindividuell variiert er zwischen 2,18 % und 4,39 %. Den genauen Satz findest du auf der Website deiner Krankenkasse.

Wie hoch ist die Pflegeversicherung für Kinderlose 2026?

Kinderlose Arbeitnehmer (ab 23 Jahren) zahlen einen höheren PV-Beitrag: 2,10 % AN-Anteil statt 1,80 % bei Eltern mit einem Kind. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag weiter: 1,575 % (2 Kinder), 1,45 % (3 Kinder), 1,325 % (4 Kinder), 1,20 % (5+ Kinder). Dieser Kinderbonus gilt für Kinder unter 25 Jahren.

Wie berechnet man den Nettolohn — Schritt für Schritt?

Zuerst wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) ermittelt: Bruttogehalt minus steuerliche Freibeträge (Grundfreibetrag, Werbungskosten-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag). Auf das zvE wird die Lohnsteuer nach §32a EStG berechnet, dann ggf. Soli und Kirchensteuer. Parallel werden die vier Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Brutto minus alle Abzüge = Netto.

Welches Bundesland hat die niedrigste Kirchensteuer?

Bayern und Baden-Württemberg erheben einen Kirchensteuersatz von 8 % der Lohnsteuer — alle anderen Bundesländer berechnen 9 %. Für nicht-kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmer ist das Bundesland für den Nettolohn irrelevant.

Stimmt der Rechner mit meiner Gehaltsabrechnung überein?

Der Rechner berechnet nach den offiziellen Formeln des §32a EStG und den aktuellen Sozialversicherungssätzen für 2026. Kleine Abweichungen können entstehen durch: individuelle Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (z. B. Fahrtkosten, Unterhalt), betriebliche Altersvorsorge (bAV), vermögenswirksame Leistungen oder besondere steuerliche Sachverhalte. Für eine exakte Berechnung empfiehlt sich ein Steuerberater.


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