Von einer Brutto-Gehaltserhöhung kommt nie der volle Betrag auf dem Konto an. Auf den zusätzlichen Lohn fallen Lohnsteuer (mit steigendem Grenzsteuersatz), ggf. Soli und Kirchensteuer sowie Sozialabgaben an. Der Anteil, der netto übrig bleibt, heißt Behalt-Anteil.
Warum bleibt von der Erhöhung weniger übrig?
Der zusätzliche Brutto-Betrag wird mit deinem Grenzsteuersatz belastet — also dem Steuersatz, der auf den jeweils letzten verdienten Euro entfällt. Wegen der Steuerprogression liegt dieser höher als dein durchschnittlicher Steuersatz. Drei Effekte mindern dein Netto-Plus:
- Steuerprogression: je höher das Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz auf die Erhöhung.
- Sozialabgaben: rund 20 % Arbeitnehmeranteil — aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 € für KV/PV, 101.400 € für RV/AV).
- Soli & Kirchensteuer: kommen prozentual auf die zusätzliche Lohnsteuer obendrauf.
Liegt dein Gehalt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze, fallen auf die Erhöhung keine zusätzlichen Sozialabgaben mehr an — der Behalt-Anteil steigt dann spürbar.
Beispielrechnung
Eine ledige Person ohne Kinder in Hamburg (Steuerklasse I, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %) verdient 3.500 € brutto und erhält 5 % mehr (+175 €):