Gehalt 2026
Im Minijob ist brutto fast gleich netto — abgezogen wird höchstens dein Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %. Von 538 € bleiben so rund 519 € netto. Gib deinen Verdienst ein und sieh sofort, was übrig bleibt, was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt und ob deine Krankenversicherung abgedeckt ist. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 €.
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig; du kannst dich auf Antrag befreien lassen — dann bleibt mehr netto, aber die Rentenansprüche sind geringer.
Familienversichert, studentisch oder über den Hauptjob versichert? Dann kostet dich der Minijob nichts extra.
Im Minijob ist brutto fast gleich netto. Du zahlst keine Lohnsteuer und keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenbeiträge — abgezogen wird nur dein Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %. Von 538 € bleiben so rund 519 € netto; lässt du dich von der Rentenversicherung befreien, sind es die vollen 538 €.
Anders als beim regulären Gehalt übernimmt der Arbeitgeber die Steuer pauschal und meldet dich bei der Minijob-Zentrale an. Dir wird höchstens der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % abgezogen.
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Job mit einem regelmäßigen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat (2026). Für dich als Arbeitnehmer ist er weitgehend abgabenfrei.
In aller Regel führt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 % ab, die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abdeckt. Damit ist der Minijob für dich steuerlich erledigt — du musst ihn nicht in der Steuererklärung angeben.
Eine Aushilfe arbeitet 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn (13,90 €). Das ergibt rund 602 € im Monat — knapp unter der Grenze. Sie ist über die Eltern familienversichert und rentenversicherungspflichtig.
| Monatsverdienst (10 h × 13,90 € × 4,33) | 601,87 € |
| − RV-Eigenanteil (3,6 %) | − 21,67 € |
| − Lohnsteuer (pauschal vom Arbeitgeber) | 0,00 € |
| − Krankenversicherung (familienversichert) | 0,00 € |
| Bleibt dir | 580,20 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt (≈ 31,5 %) | 791,50 € |
Was bei verschiedenen Monatsverdiensten von dir abgezogen wird und was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt — bei deinen aktuellen Einstellungen (RV & Krankenversicherung). Die Zeile, die deiner Eingabe am nächsten kommt, ist hervorgehoben.
| Monatsverdienst | RV-Eigenanteil | Bleibt dir | AG-Kosten |
|---|---|---|---|
| 200,00 € | 7,20 € | 192,80 € | 262,94 € |
| 300,00 € | 10,80 € | 289,20 € | 394,41 € |
| 450,00 € | 16,20 € | 433,80 € | 591,62 € |
| 538,00 € | 19,37 € | 518,63 € | 707,31 € |
| 603,00 € | 21,71 € | 581,29 € | 792,76 € |
Ab 603,01 € beginnt der Midijob-Übergangsbereich — dann wirst du eigenständig sozialversichert und zahlst gestaffelt steigende Beiträge. Zum Midijob-Rechner →
Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 €/Monat (an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt, § 8 SGB IV). Rentenversicherung: AG-Pauschalbeitrag 15 %, voller Satz 18,6 % → AN-Eigenanteil 3,6 %. Arbeitgeber-Pauschalabgaben (gewerblich, gesetzlich Versicherte): RV 15 %, KV 13 %, Pauschsteuer 2 %, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage. Familienversicherung: Einkommensgrenze im Minijob 603 €. Quellen: Minijob-Zentrale, GKV-Spitzenverband, SGB IV/V. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.