Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Job mit einem regelmäßigen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat (2026). Für dich als Arbeitnehmer ist er weitgehend abgabenfrei: Es fällt keine Lohnsteuer und kein Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeitrag an. Die einzige Ausnahme ist dein Eigenanteil zur Rentenversicherung — und von dem kannst du dich befreien lassen.
Wie viel bleibt vom Minijob übrig?
Anders als beim regulären Gehalt ist im Minijob brutto fast gleich netto. Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal und meldet dich bei der Minijob-Zentrale an. Dir wird höchstens der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % abgezogen.
Dein Eigenanteil zur Rentenversicherung
- RV-pflichtig (Standard): Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % in die Rentenkasse. Du stockst auf den vollen Satz von 18,6 % auf — das sind 3,6 % deines Verdienstes. Dafür sammelst du vollwertige Rentenpunkte und Ansprüche (z. B. Reha, Erwerbsminderung).
- RV-befreit: Du stellst einen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber. Dann bleibt der komplette Verdienst beitragsfrei — du erwirbst aber nur minimale Rentenansprüche.
Steuer im Minijob
In aller Regel führt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 % ab, die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abdeckt. Damit ist der Minijob für dich steuerlich erledigt — du musst ihn nicht in der Steuererklärung angeben.
Über den Minijob bist du nicht krankenversichert. Du brauchst eine eigene Absicherung — beitragsfrei über die Familienversicherung (Einkommensgrenze im Minijob: 603 €), studentisch, über den Hauptjob oder freiwillig. Stell im Rechner oben ein, ob diese Versicherung dich zusätzlich Geld kostet — sonst täuscht das „netto = brutto" über die echten Kosten hinweg.
Beispielrechnung
Eine Aushilfe arbeitet 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn (13,90 €). Das ergibt ≈ 602 € im Monat — knapp unter der Grenze. Sie ist über die Eltern familienversichert und rentenversicherungspflichtig:
| Monatsverdienst (10 h × 13,90 € × 4,33) | 601,87 € |
| − RV-Eigenanteil (3,6 %) | − 21,67 € |
| − Lohnsteuer (pauschal vom Arbeitgeber) | 0,00 € |
| − Krankenversicherung (familienversichert) | 0,00 € |
| Bleibt dir | 580,20 € |
| Arbeitgeberkosten gesamt (≈ 31,5 %) | 791,5 € |