Minijob-Rechner 2026

Im Minijob bleibt dir fast der gesamte Verdienst — es sei denn, du zahlst den Eigenanteil zur Rentenversicherung. Gib deinen Monatsverdienst ein und sieh sofort, was netto übrig bleibt, was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt und ob deine Krankenversicherung abgedeckt ist. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 €.

Stand: Januar 2026 Geringfügigkeitsgrenze & Mindestlohn 2026 Kostenlos & ohne Anmeldung
brutto = netto-nah; höchstens 603 € im Minijob
Minijobs sind rentenversicherungspflichtig; du kannst dich auf Antrag befreien lassen.
Familienversichert, studentisch oder über den Hauptjob versichert? Dann kostet dich der Minijob nichts extra.
Das bleibt dir / Monat
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Minijob · netto pro Monat
Arbeitgeberkosten & Aufschlüsselung
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Minijob kurz erklärt

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Job mit einem regelmäßigen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat (2026). Für dich als Arbeitnehmer ist er weitgehend abgabenfrei: Es fällt keine Lohnsteuer und kein Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsbeitrag an. Die einzige Ausnahme ist dein Eigenanteil zur Rentenversicherung — und von dem kannst du dich befreien lassen.

Wie viel bleibt vom Minijob übrig?

Anders als beim regulären Gehalt ist im Minijob brutto fast gleich netto. Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal und meldet dich bei der Minijob-Zentrale an. Dir wird höchstens der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % abgezogen.

Dein Eigenanteil zur Rentenversicherung

Steuer im Minijob

In aller Regel führt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 % ab, die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abdeckt. Damit ist der Minijob für dich steuerlich erledigt — du musst ihn nicht in der Steuererklärung angeben.

Der Minijob bringt keine Krankenversicherung mit

Über den Minijob bist du nicht krankenversichert. Du brauchst eine eigene Absicherung — beitragsfrei über die Familienversicherung (Einkommensgrenze im Minijob: 603 €), studentisch, über den Hauptjob oder freiwillig. Stell im Rechner oben ein, ob diese Versicherung dich zusätzlich Geld kostet — sonst täuscht das „netto = brutto" über die echten Kosten hinweg.

Beispielrechnung

Eine Aushilfe arbeitet 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn (13,90 €). Das ergibt ≈ 602 € im Monat — knapp unter der Grenze. Sie ist über die Eltern familienversichert und rentenversicherungspflichtig:

Monatsverdienst (10 h × 13,90 € × 4,33)601,87 €
− RV-Eigenanteil (3,6 %)− 21,67 €
− Lohnsteuer (pauschal vom Arbeitgeber)0,00 €
− Krankenversicherung (familienversichert)0,00 €
Bleibt dir580,20 €
Arbeitgeberkosten gesamt (≈ 31,5 %)791,5 €
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Minijob-Verdienst im Überblick

Was bei verschiedenen Monatsverdiensten von dir abgezogen wird und was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt — bei deinen aktuellen Einstellungen (RV & Krankenversicherung).

MonatsverdienstRV-EigenanteilBleibt dirAG-Kosten

Ab 603,01 € beginnt der Midijob-Übergangsbereich — dann wirst du eigenständig sozialversichert und zahlst gestaffelt steigende Beiträge. Zum Midijob-Rechner →

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze (2027: voraussichtlich 633 €).
Muss ich im Minijob Steuern zahlen?
In der Regel nicht selbst. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer von 2 %, die Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abdeckt. Du musst den Minijob dann nicht in deiner Steuererklärung angeben. Nur in Ausnahmefällen wird stattdessen über die Lohnsteuerklasse abgerechnet.
Was bedeutet der RV-Eigenanteil von 3,6 %?
Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % in die Rentenversicherung. Der volle Beitragssatz beträgt 18,6 %. Die Differenz von 3,6 % trägst du, damit volle Rentenansprüche entstehen. Du kannst dich davon befreien lassen — dann bleibt mehr netto, aber die Rentenansprüche sind geringer.
Bleibe ich mit einem Minijob familienversichert?
Ja. Bei einem Minijob gilt für die beitragsfreie Familienversicherung die erhöhte Einkommensgrenze von 603 € im Monat (statt 565 € bei anderen Einkünften). Solange du diese Grenze nicht überschreitest, bleibst du beitragsfrei mitversichert. Wichtig: Mehrere Einkommensquellen werden zusammengerechnet.
Was passiert, wenn ich über 603 € verdiene?
Dann liegt kein Minijob mehr vor, sondern ein Midijob im Übergangsbereich (603,01–2.000 €). Du wirst dadurch eigenständig kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert und zahlst gestaffelt steigende, aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge. Die beitragsfreie Familienversicherung endet.
Kann ich mehrere Minijobs haben?
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist ein Minijob abgabenfrei möglich. Mehrere Minijobs werden jedoch zusammengerechnet — übersteigt die Summe 603 €, gelten alle als sozialversicherungspflichtig.

Quellen & Methodik

Datengrundlage

Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 €/Monat (an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt, § 8 SGB IV). Rentenversicherung: AG-Pauschalbeitrag 15 %, voller Satz 18,6 % → AN-Eigenanteil 3,6 %. Arbeitgeber-Pauschalabgaben: RV 15 %, KV 13 % (bei gesetzlich Versicherten), Pauschsteuer 2 %, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage. Familienversicherung: Einkommensgrenze im Minijob 603 €. Quellen: Minijob-Zentrale, GKV-Spitzenverband, SGB IV/V.

Stand: 01.01.2026 Redaktion Rechify § 8 SGB IV · Minijob-Zentrale

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