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Gehalt 2026

Minijob-Rechner: Was bleibt netto?

Im Minijob ist brutto fast gleich netto — abgezogen wird höchstens dein Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %. Von 538 € bleiben so rund 519 € netto. Gib deinen Verdienst ein und sieh sofort, was übrig bleibt, was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt und ob deine Krankenversicherung abgedeckt ist. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 €.

Stand: Januar 2026 § 8 SGB IV · Minijob-Zentrale Kostenlos & ohne Anmeldung
Dein Verdienst
Verdienst eingeben als
Monatsverdiensthöchstens 603 € im Minijob
Versicherung
Rentenversicherung

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig; du kannst dich auf Antrag befreien lassen — dann bleibt mehr netto, aber die Rentenansprüche sind geringer.

Krankenversicherung

Familienversichert, studentisch oder über den Hauptjob versichert? Dann kostet dich der Minijob nichts extra.

Das bleibt dir / Monat
518,63
Minijob · netto pro Monat (≈ brutto)
Bleibt dirAbgaben
Monatsverdienst538,00 €
RV-Eigenanteil (3,6 %)− 19,37 €
Lohnsteuer (AG-Pauschale)0,00 €
Bleibt dir518,63 €
Mit bis zu 603 € im Minijob bleibst du beitragsfrei familienversichert — die Krankenversicherung kostet dich nichts extra.
Arbeitgeberkosten & Aufschlüsselung
Dein Anteil19,37 €
RV-Eigenanteil19,37 €
Arbeitgeber zahlt zusätzlich169,31 €
Rentenversicherung (15 %)80,70 €
Krankenversicherung (13 %)69,94 €
Pauschsteuer (2 %)10,76 €
Umlagen U1/U2/Insolvenz7,91 €
Arbeitgeberkosten gesamt707,31 €
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Direkt beantwortet

Im Minijob ist brutto fast gleich netto. Du zahlst keine Lohnsteuer und keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenbeiträge — abgezogen wird nur dein Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 %. Von 538 € bleiben so rund 519 € netto; lässt du dich von der Rentenversicherung befreien, sind es die vollen 538 €.

Wie viel bleibt vom Minijob übrig?

Anders als beim regulären Gehalt übernimmt der Arbeitgeber die Steuer pauschal und meldet dich bei der Minijob-Zentrale an. Dir wird höchstens der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 % abgezogen.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Job mit einem regelmäßigen Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat (2026). Für dich als Arbeitnehmer ist er weitgehend abgabenfrei.

Dein Eigenanteil zur Rentenversicherung

RV-pflichtig (Standard): Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % in die Rentenkasse, du stockst auf den vollen Satz von 18,6 % auf — das sind 3,6 % deines Verdienstes. Dafür sammelst du vollwertige Rentenpunkte und Ansprüche (z. B. Reha, Erwerbsminderung).
RV-befreit: Du stellst einen Befreiungsantrag beim Arbeitgeber. Dann bleibt der komplette Verdienst beitragsfrei — du erwirbst aber nur minimale Rentenansprüche.

Muss ich im Minijob Steuern zahlen?

In aller Regel führt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 % ab, die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abdeckt. Damit ist der Minijob für dich steuerlich erledigt — du musst ihn nicht in der Steuererklärung angeben.

Der Minijob bringt keine Krankenversicherung mit. Über den Minijob bist du nicht krankenversichert — du brauchst eine eigene Absicherung: beitragsfrei über die Familienversicherung (Einkommensgrenze im Minijob 603 €), studentisch, über den Hauptjob oder freiwillig. Stell im Rechner ein, ob diese Versicherung dich extra kostet.

Beispielrechnung: 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn

Eine Aushilfe arbeitet 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn (13,90 €). Das ergibt rund 602 € im Monat — knapp unter der Grenze. Sie ist über die Eltern familienversichert und rentenversicherungspflichtig.

Monatsverdienst (10 h × 13,90 € × 4,33)601,87 €
− RV-Eigenanteil (3,6 %)− 21,67 €
− Lohnsteuer (pauschal vom Arbeitgeber)0,00 €
− Krankenversicherung (familienversichert)0,00 €
Bleibt dir580,20 €
Arbeitgeberkosten gesamt (≈ 31,5 %)791,50 €
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Was bleibt bei welchem Verdienst?

Was bei verschiedenen Monatsverdiensten von dir abgezogen wird und was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt — bei deinen aktuellen Einstellungen (RV & Krankenversicherung). Die Zeile, die deiner Eingabe am nächsten kommt, ist hervorgehoben.

MonatsverdienstRV-EigenanteilBleibt dirAG-Kosten
200,00 €7,20 €192,80 €262,94 €
300,00 €10,80 €289,20 €394,41 €
450,00 €16,20 €433,80 €591,62 €
538,00 €19,37 €518,63 €707,31 €
603,00 €21,71 €581,29 €792,76 €

Ab 603,01 € beginnt der Midijob-Übergangsbereich — dann wirst du eigenständig sozialversichert und zahlst gestaffelt steigende Beiträge. Zum Midijob-Rechner →

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze (2027: voraussichtlich 633 €).
Muss ich im Minijob Steuern zahlen?
In der Regel nicht selbst. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschsteuer von 2 %, die Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer abdeckt. Du musst den Minijob dann nicht in deiner Steuererklärung angeben. Nur in Ausnahmefällen wird stattdessen über die Lohnsteuerklasse abgerechnet.
Was bedeutet der RV-Eigenanteil von 3,6 %?
Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % in die Rentenversicherung. Der volle Beitragssatz beträgt 18,6 %. Die Differenz von 3,6 % trägst du, damit volle Rentenansprüche entstehen. Du kannst dich davon befreien lassen — dann bleibt mehr netto, aber die Rentenansprüche sind geringer.
Bleibe ich mit einem Minijob familienversichert?
Ja. Bei einem Minijob gilt für die beitragsfreie Familienversicherung die erhöhte Einkommensgrenze von 603 € im Monat (statt 565 € bei anderen Einkünften). Solange du diese Grenze nicht überschreitest, bleibst du beitragsfrei mitversichert. Wichtig: Mehrere Einkommensquellen werden zusammengerechnet.
Was passiert, wenn ich über 603 € verdiene?
Dann liegt kein Minijob mehr vor, sondern ein Midijob im Übergangsbereich (603,01–2.000 €). Du wirst dadurch eigenständig kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert und zahlst gestaffelt steigende, aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge. Die beitragsfreie Familienversicherung endet.
Kann ich mehrere Minijobs haben?
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist ein Minijob abgabenfrei möglich. Mehrere Minijobs werden jedoch zusammengerechnet — übersteigt die Summe 603 €, gelten alle als sozialversicherungspflichtig.
Quellen & Methodik

Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 €/Monat (an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt, § 8 SGB IV). Rentenversicherung: AG-Pauschalbeitrag 15 %, voller Satz 18,6 % → AN-Eigenanteil 3,6 %. Arbeitgeber-Pauschalabgaben (gewerblich, gesetzlich Versicherte): RV 15 %, KV 13 %, Pauschsteuer 2 %, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlage. Familienversicherung: Einkommensgrenze im Minijob 603 €. Quellen: Minijob-Zentrale, GKV-Spitzenverband, SGB IV/V. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Stand: Januar 2026 Redaktion Rechify § 8 SGB IV · Minijob-Zentrale

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