Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich (früher „Gleitzone") mit einem regelmäßigen Monatsbrutto zwischen 603,01 € und 2.000 € (2026). Du bist voll sozialversichert — kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert — zahlst als Arbeitnehmer aber reduzierte Beiträge. Je näher dein Verdienst an 603 € liegt, desto stärker die Entlastung; bei 2.000 € erreichst du den vollen Beitragssatz.
Wie werden die Beiträge im Übergangsbereich berechnet?
Anders als beim normalen Job werden deine Sozialabgaben nicht auf das volle Brutto berechnet, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme. Diese liegt an der Untergrenze bei rund 68 % des Bruttos und steigt linear bis 100 % bei 2.000 €.
Die offizielle Formel 2026
- Faktor F 2026: 0,6619 (= 28 % geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 42,3 %).
- Beitragspflichtige Einnahme (gesamt): 1,145937223 × Brutto − 291,8744452
- Beitragspflichtige Einnahme (Arbeitnehmer): 1,431639227 × Brutto − 863,2784538
Der Arbeitgeber zahlt seinen vollen Beitragsanteil auf das tatsächliche Brutto. Die Entlastung kommt also ausschließlich dir zugute.
Seit 2019 werden deine Rentenansprüche im Midijob auf Basis des tatsächlichen Bruttos berechnet — obwohl du weniger einzahlst. Die Differenz trägt der Arbeitgeber. Du verlierst also keine Rentenpunkte.
Beispielrechnung
Ein lediger Beschäftigter (Steuerklasse I, kinderlos, Hamburg) verdient 1.300 € brutto im Monat. Sein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt liegt deutlich unter 1.300 €, deshalb fallen geringere Arbeitnehmerbeiträge an:
| Monatsbrutto | 1.300,00 € |
| reduzierte Bemessungsgrundlage (AN) | 997,84 € |
| − Sozialabgaben (reduziert, ca. 21,75 %) | − 217,04 € |
| − Lohnsteuer / Soli / Kirchensteuer | − 0,00 € |
| Nettogehalt | 1.082,96 € |
| Ersparnis ggü. vollen Beiträgen | ≈ 65,75 € |
Genaue Werte liefert der Rechner oben — Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I bei 1.300 € praktisch nicht an, in Steuerklasse V/VI dagegen deutlich.