Gehalt 2026
Im Übergangsbereich (Midijob) zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlst du reduzierte Sozialabgaben — bei vollem Versicherungsschutz und voller Rente. Von 1.300 € brutto bleiben in Steuerklasse I rund 1.083 € netto. Gib dein Monatsbrutto ein und sieh Netto, Ersparnis und Arbeitgeberkosten — berechnet nach der amtlichen Gleitzonenformel (Faktor F 0,6619).
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem Monatsbrutto zwischen 603,01 € und 2.000 € (2026). Du bist voll sozialversichert, zahlst aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge. Von 1.300 € brutto bleiben in Steuerklasse I rund 1.083 € netto — etwa 66 € mehr als bei vollen Beiträgen.
Anders als beim normalen Job werden deine Sozialabgaben nicht auf das volle Brutto berechnet, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme. Diese liegt an der Untergrenze bei rund 68 % des Bruttos und steigt linear bis 100 % bei 2.000 €.
Der Arbeitgeber zahlt seinen vollen Beitragsanteil auf das tatsächliche Brutto. Die Entlastung kommt also ausschließlich dir zugute.
Ein lediger Beschäftigter (Steuerklasse I, kinderlos, Hamburg) verdient 1.300 € brutto im Monat. Sein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt liegt deutlich unter 1.300 €, deshalb fallen geringere Arbeitnehmerbeiträge an.
| Monatsbrutto | 1.300,00 € |
| reduzierte Bemessungsgrundlage (AN) | 997,84 € |
| − Sozialabgaben (reduziert, ca. 21,75 %) | − 217,04 € |
| − Lohnsteuer / Soli / Kirchensteuer | − 0,00 € |
| Nettogehalt | 1.082,96 € |
| Ersparnis ggü. vollen Beiträgen | ≈ 65,75 € |
Genaue Werte liefert der Rechner oben — Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I bei 1.300 € praktisch nicht an, in Steuerklasse V/VI dagegen deutlich.
So entwickeln sich Beiträge, Netto und Ersparnis über den gesamten Midijob-Bereich — für deine aktuelle Steuerklasse und dein Bundesland. Die Zeile, die deiner Eingabe am nächsten kommt, ist hervorgehoben.
| Monatsbrutto | Sozialabgaben (AN) | Lohnsteuer | Netto | Ersparnis* |
|---|---|---|---|---|
| 700,00 € | 114,01 € | 0,00 € | 585,99 € | 38,28 € |
| 1.000,00 € | 165,52 € | 0,00 € | 834,48 € | 52,07 € |
| 1.300,00 € | 217,04 € | 0,00 € | 1.082,96 € | 65,75 € |
| 1.600,00 € | 288,87 € | 22,00 € | 1.289,13 € | 59,21 € |
| 2.000,00 € | 435,00 € | 104,75 € | 1.460,25 € | 0,00 € |
* Ersparnis = Differenz der Arbeitnehmer-Sozialabgaben gegenüber dem vollen Beitragssatz. Mit steigendem Brutto nimmt sie ab und entfällt bei 2.000 €.
Übergangsbereich § 20 Abs. 2 SGB IV. Untergrenze 2026: 603,01 € (an den Mindestlohn gekoppelt), Obergrenze 2.000 €. Faktor F 2026: 0,6619 (BMAS-Bekanntmachung). Reduzierte beitragspflichtige Einnahme: gesamt = 1,145937223 × AE − 291,8744452; Arbeitnehmer = 1,431639227 × AE − 863,2784538. Beitragssätze 2026: KV 14,6 % + Zusatzbeitrag, PV 3,6 % (+0,6 % Zuschlag für Kinderlose), RV 18,6 %, AV 2,6 %. Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.