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Gehalt 2026

Midijob-Rechner: Netto im Übergangsbereich

Im Übergangsbereich (Midijob) zwischen 603,01 € und 2.000 € zahlst du reduzierte Sozialabgaben — bei vollem Versicherungsschutz und voller Rente. Von 1.300 € brutto bleiben in Steuerklasse I rund 1.083 € netto. Gib dein Monatsbrutto ein und sieh Netto, Ersparnis und Arbeitgeberkosten — berechnet nach der amtlichen Gleitzonenformel (Faktor F 0,6619).

Stand: Januar 2026 Gleitzonenformel · § 20 SGB IV Kostenlos & ohne Anmeldung
Dein Verdienst
MonatsbruttoÜbergangsbereich 603,01 – 2.000 €
603 €2.000 €
Steuer & Abzüge
Steuerklasse
Bundesland
KinderKinderlose ab 23 J. zahlen PV-Zuschlag
Kirchensteuer
KV-ZusatzbeitragØ 2026: 2,9 %
%
Dein Nettogehalt / Monat
1.082,96
Midijob · netto pro Monat · Steuerklasse I · Hamburg
Monatsbrutto1.300,00 €
Sozialabgaben (AN, reduziert)− 217,04 €
Lohnsteuer / Soli / KiSt0,00 €
Netto / Monat1.082,96 €
Deine Ersparnis durch den Übergangsbereich
65,75 € / Monat
gegenüber den vollen AN-Beiträgen
Im Übergangsbereich: voller Versicherungsschutz, reduzierte Beiträge, volle Rentenansprüche. Über deinen Job bist du eigenständig krankenversichert.
Beiträge & Arbeitgeberkosten
reduzierte Bemessungsgrundlage (AN)997,84 €
Deine Sozialabgaben217,04 €
Krankenversicherung87,31 €
Pflegeversicherung23,95 €
Rentenversicherung92,80 €
Arbeitslosenversicherung12,97 €
volle Beiträge (ohne Übergangsbereich)282,79 €
deine Ersparnis65,75 €
Steuern0,00 €
Lohnsteuer0,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Netto / Monat1.082,96 €
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Direkt beantwortet

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem Monatsbrutto zwischen 603,01 € und 2.000 € (2026). Du bist voll sozialversichert, zahlst aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge. Von 1.300 € brutto bleiben in Steuerklasse I rund 1.083 € netto — etwa 66 € mehr als bei vollen Beiträgen.

Wie werden die Beiträge im Übergangsbereich berechnet?

Anders als beim normalen Job werden deine Sozialabgaben nicht auf das volle Brutto berechnet, sondern auf eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme. Diese liegt an der Untergrenze bei rund 68 % des Bruttos und steigt linear bis 100 % bei 2.000 €.

Die offizielle Formel 2026

  • Faktor F 2026: 0,6619 (= 28 % geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von 42,3 %).
  • Beitragspflichtige Einnahme (gesamt): 1,145937223 × Brutto − 291,8744452
  • Beitragspflichtige Einnahme (Arbeitnehmer): 1,431639227 × Brutto − 863,2784538

Der Arbeitgeber zahlt seinen vollen Beitragsanteil auf das tatsächliche Brutto. Die Entlastung kommt also ausschließlich dir zugute.

Volle Rente trotz reduzierter Beiträge: Seit 2019 werden deine Rentenansprüche im Midijob auf Basis des tatsächlichen Bruttos berechnet — obwohl du weniger einzahlst. Die Differenz trägt der Arbeitgeber. Du verlierst also keine Rentenpunkte.

Beispielrechnung: 1.300 € brutto in Steuerklasse I

Ein lediger Beschäftigter (Steuerklasse I, kinderlos, Hamburg) verdient 1.300 € brutto im Monat. Sein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt liegt deutlich unter 1.300 €, deshalb fallen geringere Arbeitnehmerbeiträge an.

Monatsbrutto1.300,00 €
reduzierte Bemessungsgrundlage (AN)997,84 €
− Sozialabgaben (reduziert, ca. 21,75 %)− 217,04 €
− Lohnsteuer / Soli / Kirchensteuer− 0,00 €
Nettogehalt1.082,96 €
Ersparnis ggü. vollen Beiträgen≈ 65,75 €

Genaue Werte liefert der Rechner oben — Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I bei 1.300 € praktisch nicht an, in Steuerklasse V/VI dagegen deutlich.

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Wie viel Netto bleibt im Übergangsbereich?

So entwickeln sich Beiträge, Netto und Ersparnis über den gesamten Midijob-Bereich — für deine aktuelle Steuerklasse und dein Bundesland. Die Zeile, die deiner Eingabe am nächsten kommt, ist hervorgehoben.

MonatsbruttoSozialabgaben (AN)LohnsteuerNettoErsparnis*
700,00 €114,01 €0,00 €585,99 €38,28 €
1.000,00 €165,52 €0,00 €834,48 €52,07 €
1.300,00 €217,04 €0,00 €1.082,96 €65,75 €
1.600,00 €288,87 €22,00 €1.289,13 €59,21 €
2.000,00 €435,00 €104,75 €1.460,25 €0,00 €

* Ersparnis = Differenz der Arbeitnehmer-Sozialabgaben gegenüber dem vollen Beitragssatz. Mit steigendem Brutto nimmt sie ab und entfällt bei 2.000 €.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob (bis 603 €) ist für dich weitgehend abgabenfrei, bringt aber keine eigene Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung mit. Im Midijob (603,01–2.000 €) bist du voll sozialversichert und zahlst reduzierte, gestaffelt steigende Arbeitnehmerbeiträge.
Bleibe ich im Midijob familienversichert?
Nein. Die beitragsfreie Familienversicherung setzt ein Einkommen von höchstens 603 € (Minijob) bzw. 565 € voraus. Da ein Midijob darüber liegt, endet die Familienversicherung — du bist dafür über deinen Job eigenständig krankenversichert und hast vollen Leistungsanspruch.
Verliere ich durch geringere Beiträge Rentenansprüche?
Nein. Seit 2019 werden die Rentenanwartschaften auf Basis des tatsächlichen Bruttoentgelts berechnet, obwohl du reduzierte Beiträge zahlst. Du erwirbst also volle Rentenpunkte.
Was ist der Faktor F?
Der Faktor F steuert die Berechnung des reduzierten beitragspflichtigen Entgelts. Er ergibt sich aus 28 % geteilt durch den durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz und wird jährlich vom BMAS festgelegt. 2026 beträgt er 0,6619.
Was passiert, wenn ich über 2.000 € verdiene?
Dann endet der Übergangsbereich und du zahlst die vollen Arbeitnehmerbeiträge auf dein gesamtes Brutto. Für die normale Brutto-Netto-Berechnung nutze unseren Brutto-Netto-Rechner. Vorsicht bei Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld — sie können die Grenze sprengen.
Zählt ein zusätzlicher Minijob mit?
Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 2.000 €, entfällt der Übergangsbereich für alle. Ein einzelner Minijob neben dem Midijob bleibt dagegen abgabenfrei.
Quellen & Methodik

Übergangsbereich § 20 Abs. 2 SGB IV. Untergrenze 2026: 603,01 € (an den Mindestlohn gekoppelt), Obergrenze 2.000 €. Faktor F 2026: 0,6619 (BMAS-Bekanntmachung). Reduzierte beitragspflichtige Einnahme: gesamt = 1,145937223 × AE − 291,8744452; Arbeitnehmer = 1,431639227 × AE − 863,2784538. Beitragssätze 2026: KV 14,6 % + Zusatzbeitrag, PV 3,6 % (+0,6 % Zuschlag für Kinderlose), RV 18,6 %, AV 2,6 %. Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Stand: Januar 2026 Redaktion Rechify § 20 SGB IV · Faktor F 0,6619

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