Gehalt 2026
Als Werkstudent zahlst du dank Werkstudentenprivileg nur den Rentenbeitrag (9,3 %) — keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung über den Job. Von 1.169 € brutto (18 h × 15 €) bleiben familienversichert rund 1.060 €, selbst studentisch versichert etwa 935 €. Entscheidend ist also die Krankenversicherung: beitragsfrei familienversichert oder selbst studentisch?
In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darfst du auch mehr als 20 h arbeiten.
Familienversicherung ist beitragsfrei — möglich bis 565 € Einkommen und unter 26 Jahren. Darüber zahlst du die studentische KV selbst.
Als Werkstudent fällt vom Lohn nur der Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % an — Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen über den Job, egal wie hoch der Verdienst ist. Voraussetzung: in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche. Dein echtes Netto entscheidet sich an der Krankenversicherung: beitragsfrei familienversichert oder selbst studentisch (≈ 125 €/Monat).
Dein Netto hängt an drei Dingen: dem Rentenbeitrag, der Lohnsteuer und vor allem deiner Krankenversicherung.
Der einzige Sozialbeitrag, der über den Job anfällt. Er sichert dir Rentenanwartschaften. Eine Befreiung ist als Werkstudent in der Regel nicht möglich.
Wird nach deiner Steuerklasse einbehalten. In Steuerklasse I bleibt bis rund 1.300 € meist wenig oder gar keine Lohnsteuer übrig — und über die Steuererklärung holst du dir oft alles zurück.
Eine 23-jährige Studentin (Steuerklasse I, Hamburg) arbeitet 18 h/Woche zu 15 €. Das ergibt rund 1.169 € brutto im Monat — über der Familienversicherungsgrenze, also studentisch versichert.
| Monatslohn (18 h × 15 € × 4,33) | 1.169,10 € |
| − Rentenversicherung (9,3 %) | − 108,73 € |
| − Lohnsteuer / Soli (Steuerklasse I) | − 0,00 € |
| − Studentische Krankenversicherung | − 125,00 € |
| Bleibt dir | 935,37 € |
Dein Netto bei verschiedenen Monatslöhnen — einmal beitragsfrei familienversichert, einmal mit eigener studentischer KV. Ab 565 € ist die Familienversicherung nicht mehr möglich. Die Zeile, die deiner Eingabe am nächsten kommt, ist hervorgehoben.
| Monatslohn | RV (9,3 %) | Netto familienversichert | Netto studentische KV |
|---|---|---|---|
| 450,00 € | 41,85 € | 408,15 € | 283,15 € |
| 538,00 € | 50,03 € | 487,97 € | 362,97 € |
| 565,00 € | 52,55 € | 512,45 € | 387,45 € |
| 750,00 € | 69,75 € | nicht möglich | 555,25 € |
| 1.000,00 € | 93,00 € | nicht möglich | 782,00 € |
| 1.300,00 € | 120,90 € | nicht möglich | 1.054,10 € |
Lohnsteuer in Steuerklasse I; in anderen Klassen abweichend. Werte sind Richtwerte für deine aktuellen Eingaben.
Werkstudentenprivileg § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V: versicherungsfrei in KV/PV/AV, nur Rentenversicherung 9,3 % (AN-Anteil). 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit, 26-Wochen-Regelung. Familienversicherung § 10 SGB V: Einkommensgrenze 2026 565 €/Monat (Minijob 603 €), bis Vollendung des 25. Lebensjahres. Studentische KV (KVdS): ≈ 125 €/Monat inkl. Pflegeversicherung (2026, Richtwert). Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026; die Vorsorgepauschale ist beim Werkstudenten vereinfacht angesetzt. Quellen: GKV-Spitzenverband, Krankenkassen (TK, BARMER), SGB V. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.