Werkstudentenrechner 2026

Als Werkstudent zahlst du dank Werkstudentenprivileg nur den Rentenbeitrag (9,3 %) — keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung über den Job. Entscheidend für dein echtes Netto ist die Krankenversicherung: Bleibst du beitragsfrei familienversichert oder musst du dich selbst studentisch versichern? Dieser Rechner zeigt beides — und ob sich mehr Verdienst dann noch lohnt.

Stand: Januar 2026 Werkstudentenprivileg · § 6 SGB V Kostenlos & ohne Anmeldung
mind. Mindestlohn 13,90 €
in der Vorlesungszeit max. 20 h
In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darfst du auch mehr als 20 h arbeiten.
Familienversicherung ist beitragsfrei — möglich bis 565 € Einkommen und bis 25 Jahre. Darüber zahlst du die studentische KV selbst.
Das bleibt dir / Monat
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Werkstudent · netto pro Monat
Aufschlüsselung & Versicherungs-Vergleich
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Werkstudent kurz erklärt

Als Werkstudent arbeitest du neben deinem Studium und profitierst vom Werkstudentenprivileg: Vom Lohn fällt nur der Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % an — Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen über den Job, egal wie hoch der Verdienst ist. Voraussetzung: In der Vorlesungszeit arbeitest du höchstens 20 Stunden pro Woche. Krankenversichert sein musst du trotzdem — entweder beitragsfrei über die Familie oder selbst studentisch.

Wie viel bleibt als Werkstudent übrig?

Dein Netto hängt an drei Dingen: dem Rentenbeitrag, der Lohnsteuer und vor allem deiner Krankenversicherung.

1. Rentenversicherung (9,3 %)

Der einzige Sozialbeitrag, der über den Job anfällt. Er sichert dir Rentenanwartschaften. Eine Befreiung ist als Werkstudent in der Regel nicht möglich.

2. Lohnsteuer

Wird nach deiner Steuerklasse einbehalten. In Steuerklasse I bleibt bis rund 1.300 € meist wenig oder gar keine Lohnsteuer übrig — und über die Steuererklärung holst du dir oft alles zurück.

3. Krankenversicherung — der entscheidende Hebel

Lohnt sich der zusätzliche Verdienst?

Steigst du knapp über die 565-€-Grenze, verlierst du die beitragsfreie Familienversicherung und zahlst plötzlich rund 125 € im Monat selbst. Ein paar Euro mehr brutto können dich dann real schlechter stellen. Stell die beiden Versicherungs-Optionen oben gegenüber, bevor du Stunden aufstockst.

Beispielrechnung

Eine 23-jährige Studentin (Steuerklasse I, Hamburg) arbeitet 18 h/Woche zu 15 €. Das ergibt rund 1.169 € brutto im Monat — über der Familienversicherungsgrenze, also studentisch versichert:

Monatslohn (18 h × 15 € × 4,33)1.169,10 €
− Rentenversicherung (9,3 %)− 108,73 €
− Lohnsteuer / Soli (Steuerklasse I)− 0,00 €
− Studentische Krankenversicherung− 125,00 €
Bleibt dir935,37 €
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Familienversichert oder selbst versichern?

Dein Netto bei verschiedenen Monatslöhnen — einmal beitragsfrei familienversichert, einmal mit eigener studentischer KV. Ab 565 € ist die Familienversicherung nicht mehr möglich.

MonatslohnRV (9,3 %)Netto familienversichertNetto studentische KV

Lohnsteuer in Steuerklasse I; in anderen Klassen abweichend. Werte sind Richtwerte für deine aktuellen Eingaben.

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Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?
In der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche — sonst entfällt das Werkstudentenprivileg und es werden volle Sozialbeiträge fällig. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darfst du mehr arbeiten. Es gilt zusätzlich die 26-Wochen-Regelung.
Welche Beiträge zahle ich als Werkstudent?
Nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % deines Bruttolohns. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen über die Werkstudententätigkeit nicht an — unabhängig von der Höhe des Verdienstes.
Wann verliere ich die Familienversicherung?
Wenn dein regelmäßiges Einkommen 565 € im Monat (2026) übersteigt oder du 25 Jahre alt wirst. Dann musst du dich selbst versichern — als Student in der günstigen studentischen Krankenversicherung (KVdS). Stammt das Einkommen aus einem Minijob, gilt die höhere Grenze von 603 €.
Was kostet die studentische Krankenversicherung 2026?
Rund 125 € im Monat inklusive Pflegeversicherung und kassenindividuellem Zusatzbeitrag. Der ermäßigte Satz gilt bis zum 30. Geburtstag und maximal 14 Fachsemester. Danach steigt der Beitrag deutlich.
Bekomme ich die Lohnsteuer zurück?
Oft ganz oder teilweise. Bleibt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), bekommst du einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung in der Regel vollständig zurück.
Beeinflusst mein Verdienst das BAföG?
Ja. Beim BAföG gilt eine eigene Einkommensgrenze. Verdienst du im Durchschnitt zu viel, wird das BAföG gekürzt. Diese Grenze ist unabhängig von der Familienversicherungs- und der Werkstudentengrenze zu prüfen.

Quellen & Methodik

Datengrundlage

Werkstudentenprivileg § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V: versicherungsfrei in KV/PV/AV, nur Rentenversicherung 9,3 % (AN-Anteil). 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit, 26-Wochen-Regelung. Familienversicherung § 10 SGB V: Einkommensgrenze 2026 565 €/Monat (Minijob 603 €), bis Vollendung des 25. Lebensjahres. Studentische KV (KVdS): ≈ 125 €/Monat inkl. Pflegeversicherung (2026, Richtwert). Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026; die Vorsorgepauschale ist beim Werkstudenten vereinfacht angesetzt. Quellen: GKV-Spitzenverband, Krankenkassen (TK, BARMER), SGB V.

Stand: 01.01.2026 Redaktion Rechify § 6 SGB V · Werkstudentenprivileg

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