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Gehalt 2026

Werkstudentenrechner: Was bleibt netto?

Als Werkstudent zahlst du dank Werkstudentenprivileg nur den Rentenbeitrag (9,3 %) — keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung über den Job. Von 1.169 € brutto (18 h × 15 €) bleiben familienversichert rund 1.060 €, selbst studentisch versichert etwa 935 €. Entscheidend ist also die Krankenversicherung: beitragsfrei familienversichert oder selbst studentisch?

Stand: Januar 2026 Werkstudentenprivileg · § 6 SGB V Kostenlos & ohne Anmeldung
Dein Verdienst
Verdienst eingeben als
Stundenlohnmind. Mindestlohn 13,90 €
Stunden / WocheVorlesungszeit max. 20 h
Std.
Arbeitszeit
Zeitraum

In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darfst du auch mehr als 20 h arbeiten.

Krankenversicherung

Familienversicherung ist beitragsfrei — möglich bis 565 € Einkommen und unter 26 Jahren. Darüber zahlst du die studentische KV selbst.

Dein Alter
Steuer
Steuerklasse
Bundesland
Das bleibt dir / Monat
1.060,37
Werkstudent · netto pro Monat · familienversichert
Monatslohn1.169,10 €
Rentenversicherung (9,3 %)− 108,73 €
Lohnsteuer / Soli / KiSt0,00 €
Krankenversicherung (Familie)0,00 €
Bleibt dir1.060,37 €
Familienversicherung nicht möglich (dein Einkommen liegt über 565 €). Realistisch zahlst du die studentische KV selbst — wechsle oben zu „selbst (studentisch)", um dein echtes Netto zu sehen.
Aufschlüsselung & Versicherungs-Vergleich
Abzüge über den Job108,73 €
Rentenversicherung (9,3 %)108,73 €
Lohnsteuer0,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Krankenversicherung — Vergleich
Netto familienversichert1.060,37 €
Netto mit studentischer KV935,37 €
Unterschied pro Monat125,00 €
Bleibt dir1.060,37 €
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Direkt beantwortet

Als Werkstudent fällt vom Lohn nur der Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % an — Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen über den Job, egal wie hoch der Verdienst ist. Voraussetzung: in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche. Dein echtes Netto entscheidet sich an der Krankenversicherung: beitragsfrei familienversichert oder selbst studentisch (≈ 125 €/Monat).

Wie viel bleibt als Werkstudent übrig?

Dein Netto hängt an drei Dingen: dem Rentenbeitrag, der Lohnsteuer und vor allem deiner Krankenversicherung.

1. Rentenversicherung (9,3 %)

Der einzige Sozialbeitrag, der über den Job anfällt. Er sichert dir Rentenanwartschaften. Eine Befreiung ist als Werkstudent in der Regel nicht möglich.

2. Lohnsteuer

Wird nach deiner Steuerklasse einbehalten. In Steuerklasse I bleibt bis rund 1.300 € meist wenig oder gar keine Lohnsteuer übrig — und über die Steuererklärung holst du dir oft alles zurück.

3. Krankenversicherung — der entscheidende Hebel

Familienversichert (beitragsfrei): möglich, solange dein regelmäßiges Einkommen 565 € im Monat nicht übersteigt und du jünger als 26 bist. Dann kostet dich die KV nichts.
Studentische Krankenversicherung (KVdS): Verdienst du mehr als 565 € oder bist du 26+, zahlst du den günstigen studentischen Beitrag selbst — 2026 rund 125 € im Monat inklusive Pflegeversicherung (bis 30 Jahre / 14 Fachsemester).
Lohnt sich der zusätzliche Verdienst? Steigst du knapp über die 565-€-Grenze, verlierst du die beitragsfreie Familienversicherung und zahlst plötzlich rund 125 € im Monat selbst. Ein paar Euro mehr brutto können dich dann real schlechter stellen. Stell die beiden Versicherungs-Optionen oben gegenüber, bevor du Stunden aufstockst.

Beispielrechnung: 18 h pro Woche zu 15 €

Eine 23-jährige Studentin (Steuerklasse I, Hamburg) arbeitet 18 h/Woche zu 15 €. Das ergibt rund 1.169 € brutto im Monat — über der Familienversicherungsgrenze, also studentisch versichert.

Monatslohn (18 h × 15 € × 4,33)1.169,10 €
− Rentenversicherung (9,3 %)− 108,73 €
− Lohnsteuer / Soli (Steuerklasse I)− 0,00 €
− Studentische Krankenversicherung− 125,00 €
Bleibt dir935,37 €
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Familienversichert oder selbst versichern?

Dein Netto bei verschiedenen Monatslöhnen — einmal beitragsfrei familienversichert, einmal mit eigener studentischer KV. Ab 565 € ist die Familienversicherung nicht mehr möglich. Die Zeile, die deiner Eingabe am nächsten kommt, ist hervorgehoben.

MonatslohnRV (9,3 %)Netto familienversichertNetto studentische KV
450,00 €41,85 €408,15 €283,15 €
538,00 €50,03 €487,97 €362,97 €
565,00 €52,55 €512,45 €387,45 €
750,00 €69,75 €nicht möglich555,25 €
1.000,00 €93,00 €nicht möglich782,00 €
1.300,00 €120,90 €nicht möglich1.054,10 €

Lohnsteuer in Steuerklasse I; in anderen Klassen abweichend. Werte sind Richtwerte für deine aktuellen Eingaben.

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Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?
In der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche — sonst entfällt das Werkstudentenprivileg und es werden volle Sozialbeiträge fällig. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darfst du mehr arbeiten. Es gilt zusätzlich die 26-Wochen-Regelung.
Welche Beiträge zahle ich als Werkstudent?
Nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % deines Bruttolohns. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen über die Werkstudententätigkeit nicht an — unabhängig von der Höhe des Verdienstes.
Wann verliere ich die Familienversicherung?
Wenn dein regelmäßiges Einkommen 565 € im Monat (2026) übersteigt oder du 25 Jahre alt wirst. Dann musst du dich selbst versichern — als Student in der günstigen studentischen Krankenversicherung (KVdS). Stammt das Einkommen aus einem Minijob, gilt die höhere Grenze von 603 €.
Was kostet die studentische Krankenversicherung 2026?
Rund 125 € im Monat inklusive Pflegeversicherung und kassenindividuellem Zusatzbeitrag. Der ermäßigte Satz gilt bis zum 30. Geburtstag und maximal 14 Fachsemester. Danach steigt der Beitrag deutlich.
Bekomme ich die Lohnsteuer zurück?
Oft ganz oder teilweise. Bleibt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €), bekommst du einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung in der Regel vollständig zurück.
Beeinflusst mein Verdienst das BAföG?
Ja. Beim BAföG gilt eine eigene Einkommensgrenze. Verdienst du im Durchschnitt zu viel, wird das BAföG gekürzt. Diese Grenze ist unabhängig von der Familienversicherungs- und der Werkstudentengrenze zu prüfen.
Quellen & Methodik

Werkstudentenprivileg § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V: versicherungsfrei in KV/PV/AV, nur Rentenversicherung 9,3 % (AN-Anteil). 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit, 26-Wochen-Regelung. Familienversicherung § 10 SGB V: Einkommensgrenze 2026 565 €/Monat (Minijob 603 €), bis Vollendung des 25. Lebensjahres. Studentische KV (KVdS): ≈ 125 €/Monat inkl. Pflegeversicherung (2026, Richtwert). Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026; die Vorsorgepauschale ist beim Werkstudenten vereinfacht angesetzt. Quellen: GKV-Spitzenverband, Krankenkassen (TK, BARMER), SGB V. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Stand: Januar 2026 Redaktion Rechify § 6 SGB V · Werkstudentenprivileg

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