Gehalt 2026
Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: Gib beide Bruttogehälter ein und vergleiche sofort, welche Steuerklassen-Kombination das meiste Netto pro Monat bringt — III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor. Bei 4.500 € und 2.500 € brutto bringt III/V rund 72 € mehr Netto im Monat als IV/IV — am Jahresende aber verrechnet. Berechnet nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026.
Empfehlung: III / V bringt mit + 72 € das meiste monatliche Netto, führt aber zu rund 538 € Nachzahlung. Wer das vermeiden will, wählt IV / IV mit Faktor (Faktor 0,968) — fast punktgenau.
Verheiratete können zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen wählen — IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor. Bei großem Einkommensunterschied bringt III/V monatlich das meiste Netto, führt aber zu einer Nachzahlung. Wichtig: Die Jahressteuer ist bei allen drei gleich — die Steuerklasse verteilt nur den Abzug übers Jahr.
Verheiratete und eingetragene Partnerschaften können zwischen drei Modellen wählen. Wer die einzelnen Klassen grundsätzlich verstehen möchte, findet das im Ratgeber Steuerklassen erklärt.
Ein Paar in Nordrhein-Westfalen ohne Kinder, nicht kirchensteuerpflichtig: Partner A verdient 4.500 €, Partner B 2.500 € brutto im Monat (KV-Zusatzbeitrag 2,9 %). So verschiebt sich das gemeinsame Netto:
| Partner A · 4.500 € brutto | Netto je Kombi |
| IV / IV (Erstattung 322 €) | 4.640 € / Monat gemeinsam |
| III / V (Nachzahlung 538 €) | 4.712 € / Monat gemeinsam |
| IV / IV + Faktor (punktgenau) | 4.667 € / Monat gemeinsam |
Die Tabelle aktualisiert sich live mit deinen Eingaben oben.
Monats-Netto je Partner und gemeinsam — plus die voraussichtliche Verrechnung am Jahresende. Werte für deine aktuelle Eingabe:
| Kombination | Netto A | Netto B | Gemeinsam / Monat | Jahresende |
|---|---|---|---|---|
| IV / IV | 2.871,09 € Kl. IV | 1.768,92 € Kl. IV | 4.640,01 € | + 322 € |
| III / Vmeist. Netto | 3.221,09 € Kl. III | 1.490,59 € Kl. V | 4.711,68 € | − 538 € |
| IV / IV + Faktor | 2.891,90 € Kl. IV·F | 1.774,91 € Kl. IV·F | 4.666,81 € | ± 0 € |
Grün = voraussichtliche Erstattung, rot = voraussichtliche Nachzahlung gegenüber der tatsächlich geschuldeten Jahressteuer. Richtwert nur für die Lohnsteuer; Werbungskosten, weitere Einkünfte o. Ä. sind nicht berücksichtigt.
Monatliche Lohnsteuer, Soli und Sozialabgaben: BMF — Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (Stand 12.11.2025) inkl. Vorsorgepauschale ab 2026 (BMF-Schreiben 14.08.2025). Lohnsteuerklassen § 38b EStG, Faktorverfahren § 39f EStG. Der Faktor wird als Verhältnis der gemeinsamen Steuer nach Splittingtarif (§ 32a EStG) zur Summe der Klasse-IV-Lohnsteuer beider Partner geschätzt; der Jahresausgleich vergleicht den einbehaltenen Betrag jeder Kombination mit dieser geschuldeten Jahressteuer. Beides ist ein Richtwert für die Lohnsteuer ohne weitere Einkünfte, Werbungskosten oder Freibeträge. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.