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Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält — aber nicht, wie viel Steuer du am Jahresende tatsächlich zahlst. Die wichtigste Paar-Frage: 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor.
Die Lohnsteuerklasse (§ 38b EStG) bestimmt nur den monatlichen Lohnsteuer-Abzug — also deine Liquidität übers Jahr. Die endgültige Jahressteuer hängt allein vom zu versteuernden Einkommen ab. Eine „günstige" Klasse bringt mehr Netto pro Monat, aber nicht zwingend mehr Geld am Jahresende.
Die Steuerklasse bündelt deine wichtigsten persönlichen Merkmale — Familienstand, Zahl der Jobs, ob Freibeträge wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gelten — zu einem vereinfachten Abzugsverfahren, nach dem dein Arbeitgeber die monatliche Lohnsteuer berechnet.
Jede Klasse steht für eine typische Lebenssituation. Diese Tabelle zeigt, für wen sie gilt und welche Freibeträge eingearbeitet sind (Werte 2026):
| Klasse | Für wen | Eingearbeitete Freibeträge | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende, Verwitwete (ab 2. Jahr) | Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag | der Standardfall für Singles |
| II | Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag | wie I + Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 € je weiteres Kind) | muss aktiv beantragt werden |
| III | Verheiratete/Verpartnerte mit dem höheren Einkommen (Partner hat V) | doppelter Grundfreibetrag | niedrigster Abzug — nur in Kombination mit V |
| IV | Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen | Grundfreibetrag (wie I, je Partner) | Standard nach Heirat; optional „mit Faktor" |
| V | Verheiratete mit dem geringeren Einkommen (Partner hat III) | kein Grundfreibetrag (in III eingearbeitet) | höchster Abzug — Gegenstück zu III |
| VI | für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis | keine Freibeträge | höchster Abzug, gilt pro Nebenjob |
Freibeträge 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Entlastungsbetrag Alleinerziehende 4.260 €. Den konkreten Netto-Effekt jeder Klasse rechnet der Brutto-Netto-Rechner aus.
Die Einstufung läuft weitgehend automatisch über das Finanzamt — bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einem zweiten Job ändert sich die Lage:
Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften ist das die entscheidende Frage. Alle drei Modelle führen am Jahresende zur gleichen Gesamtsteuer — sie verteilen nur den monatlichen Abzug unterschiedlich:
Der Standard bei etwa gleichem Einkommen. Beide werden behandelt wie Singles mit eigenem Grundfreibetrag. Der monatliche Abzug ist fair verteilt, Nachzahlungen oder Erstattungen fallen klein aus.
Lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Besserverdienende nimmt III (sehr niedriger Abzug, doppelter Grundfreibetrag), der andere V (hoher Abzug, kein Freibetrag). Unterm Strich bleibt monatlich mehr netto — allerdings führt diese Kombination fast immer zu einer Steuernachzahlung, weil unterjährig zu wenig einbehalten wurde. Eine Steuererklärung ist dann Pflicht.
Der Mittelweg: Das Finanzamt errechnet einen Faktor (kleiner als 1), der den Abzug jedes Partners exakt an seinen Anteil an der gemeinsamen Steuer anpasst. So wird unterjährig fast punktgenau das einbehalten, was am Ende anfällt — Nachzahlungen werden vermieden, die Last aber gerechter verteilt als bei III/V.
Ein Wechsel ist beim Finanzamt mehrmals pro Jahr möglich — etwa nach Heirat, Trennung, der Geburt eines Kindes oder vor einer erwarteten Lohnersatzleistung. Seit der Reform werden bei Ehepaaren die Klassen III/V schrittweise zugunsten des Faktorverfahrens abgelöst. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung samt Fristen findest du im kanonischen Ratgeber Steuerklasse wechseln im Steuern-Hub.
Lohnsteuerklassen § 38b EStG; Entlastungsbetrag für Alleinerziehende § 24b EStG (4.260 € + 240 € je weiteres Kind); Faktorverfahren § 39f EStG; Grundfreibetrag 2026: 12.348 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.