Steuerklassen erklärt: die 6 Lohnsteuerklassen und welche zu dir passt
Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält — aber nicht, wie viel Steuer du am Jahresende tatsächlich zahlst. Dieser Ratgeber erklärt alle sechs Klassen, zeigt in einer Übersicht, wer welche hat, und klärt die wichtigste Paar-Entscheidung: 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor.
Stand: Januar 2026§ 38b EStG
Eines vorweg, weil es das größte Missverständnis ist: Die Steuerklasse verändert nur den monatlichen Lohnsteuer-Abzug — also deine Liquidität übers Jahr. Die endgültige Jahressteuer hängt allein vom zu versteuernden Einkommen ab und wird über die Steuererklärung exakt ermittelt. Eine „günstige" Steuerklasse bringt also mehr Netto pro Monat, aber nicht zwingend mehr Geld am Jahresende.
Was ist eine Steuerklasse?
Die Lohnsteuerklasse (§ 38b EStG) ist eine Einstufung, nach der dein Arbeitgeber die monatliche Lohnsteuer berechnet. Sie bündelt deine wichtigsten persönlichen Merkmale — Familienstand, Zahl der Jobs, ob Freibeträge wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gelten — zu einem vereinfachten Abzugsverfahren.
Die 6 Steuerklassen im Überblick
Jede Klasse steht für eine typische Lebenssituation. Diese Tabelle zeigt, für wen sie gilt und welche Freibeträge eingearbeitet sind (Werte 2026):
Klasse
Für wen
Eingearbeitete Freibeträge
Besonderheit
I
Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende, Verwitwete (ab 2. Jahr)
Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag
wie I + Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 € je weiteres Kind)
muss aktiv beantragt werden
III
Verheiratete/Verpartnerte mit dem höheren Einkommen (Partner hat V)
doppelter Grundfreibetrag
niedrigster Abzug — nur in Kombination mit V
IV
Verheiratete mit etwa gleich hohem Einkommen
Grundfreibetrag (wie I, je Partner)
Standard nach Heirat; optional „mit Faktor"
V
Verheiratete mit dem geringeren Einkommen (Partner hat III)
kein Grundfreibetrag (in III eingearbeitet)
höchster Abzug — Gegenstück zu III
VI
für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis
keine Freibeträge
höchster Abzug, gilt pro Nebenjob
Freibeträge 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Entlastungsbetrag Alleinerziehende 4.260 €. Den konkreten Netto-Effekt jeder Klasse rechnet der Brutto-Netto-Rechner aus.
Wer hat welche Steuerklasse?
Die Einstufung läuft weitgehend automatisch über das Finanzamt — bei Heirat, Geburt eines Kindes oder einem zweiten Job ändert sich die Lage:
Single ohne Kind: Steuerklasse I.
Alleinerziehend: Steuerklasse II — der Entlastungsbetrag muss beantragt werden, sonst bleibt es bei I.
Frisch verheiratet: Beide rutschen automatisch in IV/IV. Eine andere Kombination wählt ihr selbst.
Zweitjob: Der zusätzliche Arbeitgeber rechnet zwingend nach Steuerklasse VI ab.
3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor?
Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften ist das die entscheidende Frage. Alle drei Modelle führen am Jahresende zur gleichen Gesamtsteuer — sie verteilen nur den monatlichen Abzug unterschiedlich:
Kombination IV / IV
Der Standard bei etwa gleichem Einkommen. Beide werden behandelt wie Singles mit eigenem Grundfreibetrag. Der monatliche Abzug ist fair verteilt, Nachzahlungen oder Erstattungen fallen klein aus.
Kombination III / V
Lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Besserverdienende nimmt III (sehr niedriger Abzug, doppelter Grundfreibetrag), der andere V (hoher Abzug, kein Freibetrag). Unterm Strich bleibt monatlich mehr netto — allerdings führt diese Kombination fast immer zu einer Steuernachzahlung, weil unterjährig zu wenig einbehalten wurde. Eine Steuererklärung ist dann Pflicht.
Kombination IV / IV mit Faktor
Der Mittelweg: Das Finanzamt errechnet einen Faktor (kleiner als 1), der den Abzug jedes Partners exakt an seinen Anteil an der gemeinsamen Steuer anpasst. So wird unterjährig fast punktgenau das einbehalten, was am Ende anfällt — Nachzahlungen werden vermieden, die Last aber gerechter verteilt als bei III/V.
Wichtig bei Lohnersatzleistungen
Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld richten sich nach dem Netto. Wer eine Lohnersatzleistung erwartet, sollte die Steuerklasse rechtzeitig optimieren — der höhere Netto-Lohn in III kann die spätere Leistung spürbar erhöhen.
Steuerklasse wechseln
Ein Wechsel ist beim Finanzamt mehrmals pro Jahr möglich — etwa nach Heirat, Trennung, der Geburt eines Kindes oder vor einer erwarteten Lohnersatzleistung. Seit der Reform werden bei Ehepaaren die Klassen III/V schrittweise zugunsten des Faktorverfahrens abgelöst. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung samt Fristen findest du im Steuern-Hub unter „Steuerklasse wechseln" — sie ist dort der kanonische Ratgeber, damit es keine doppelten Seiten gibt.
Häufige Fragen
Bringt eine andere Steuerklasse mehr Geld?
Mehr Netto pro Monat ja, aber nicht zwangsläufig mehr im Jahr. Die Steuerklasse steuert nur den unterjährigen Lohnsteuer-Abzug. Die endgültige Jahressteuer ist immer gleich und wird über die Steuererklärung ausgeglichen — zu wenig Einbehaltenes wird nachgezahlt, zu viel erstattet.
Welche Steuerklasse haben Verheiratete?
Nach der Heirat werden beide automatisch in IV/IV eingestuft. Wählbar sind zusätzlich III/V (sinnvoll bei großem Einkommensunterschied) und IV/IV mit Faktor. Alle Varianten ergeben dieselbe Jahressteuer.
Was bedeutet Steuerklasse VI?
Steuerklasse VI gilt für jedes zweite und weitere Beschäftigungsverhältnis. Sie enthält keine Freibeträge, weil diese bereits in der Klasse deines Hauptjobs berücksichtigt sind — deshalb ist der Abzug hier am höchsten.
Muss ich mit III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Bei der Kombination III/V sowie bei IV/IV mit Faktor besteht Pflicht zur Einkommensteuererklärung, weil der unterjährige Abzug von der tatsächlichen Jahressteuer abweicht.