Gehalt 2026
Prüfe in Sekunden, ob dein Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € (Stand 2026) erreicht. Bei 40 Wochenstunden entspricht das rund 2.407 € brutto im Monat. Der Rechner zeigt die Differenz und den Mindest-Monatslohn, der dir bei deinen Wochenstunden zusteht.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Er gilt flächendeckend für nahezu alle Beschäftigten ab 18 Jahren — unabhängig von Voll-, Teilzeit oder Minijob. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Lohnuntergrenze. Er gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Werkstudenten (mit Ausnahmen), Rentner mit Nebenjob sowie Saisonarbeitskräfte.
Ausgenommen sind unter anderem:
Weil der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, ist die Minijob-Grenze seit 2022 dynamisch an ihn gekoppelt. 2026 liegt sie bei 603 € im Monat. Bei genau 13,90 € pro Stunde sind das rund 43 Arbeitsstunden im Monat — also etwa 10 Stunden pro Woche. Wer mehr arbeitet, überschreitet die Grenze und landet im sozialversicherungspflichtigen Midijob-Bereich.
So viel Bruttolohn steht dir 2026 bei 13,90 € pro Stunde mindestens zu (Faktor 4,33 Wochen pro Monat). Die Vollzeit-Zeile (40 Std.) ist hervorgehoben.
| Wochenstunden | Mindest-Monatslohn | pro Jahr |
|---|---|---|
| 10 Std. | 602 € | 7.228 € |
| 15 Std. | 903 € | 10.842 € |
| 20 Std. | 1.204 € | 14.456 € |
| 25 Std. | 1.504 € | 18.070 € |
| 30 Std. | 1.805 € | 21.684 € |
| 35 Std. | 2.106 € | 25.298 € |
| 40 Std. | 2.407 € | 28.912 € |
Liegt dein Stundenlohn unter 13,90 €, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf die Differenz — auch rückwirkend. Sprich zunächst deinen Arbeitgeber an. Hilft das nicht, kannst du dich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), eine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle wenden. Der Anspruch auf den Mindestlohn ist unabdingbar und kann nicht durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € pro Stunde seit 1. Januar 2026 gemäß Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung (Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, umgesetzt durch das Bundeskabinett). Monatslohn-Hochrechnung mit dem Faktor 4,33. Branchenmindestlöhne bleiben unberücksichtigt. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.