Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Er gilt flächendeckend für nahezu alle Beschäftigten ab 18 Jahren — unabhängig von Voll-, Teilzeit oder Minijob. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Lohnuntergrenze. Er gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Werkstudenten (mit Ausnahmen), Rentner mit Nebenjob sowie Saisonarbeitskräfte. Ausgenommen sind unter anderem:
- Auszubildende (sie erhalten die Ausbildungsvergütung),
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung,
- Pflicht- und Orientierungspraktika sowie Praktika bis drei Monate.
In einigen Branchen gelten tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen liegen — etwa in der Pflege oder am Bau. Dann gilt der höhere Branchenmindestlohn. Dieser Rechner prüft gegen den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Mindestlohn und Minijob
Weil der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, ist die Minijob-Grenze seit 2022 dynamisch an ihn gekoppelt. 2026 liegt sie bei 603 € im Monat. Bei genau 13,90 € pro Stunde sind das rund 43 Arbeitsstunden im Monat — also etwa 10 Stunden pro Woche. Wer mehr arbeitet, überschreitet die Grenze und landet im sozialversicherungspflichtigen Midijob-Bereich.
Mindest-Monatslohn nach Wochenstunden
So viel Bruttolohn steht dir 2026 bei 13,90 € pro Stunde mindestens zu (Faktor 4,33 Wochen pro Monat):
| Wochenstunden | Mindest-Monatslohn | pro Jahr |
|---|
Was tun, wenn du weniger als den Mindestlohn bekommst?
Liegt dein Stundenlohn unter 13,90 €, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf die Differenz — auch rückwirkend. Sprich zunächst deinen Arbeitgeber an. Hilft das nicht, kannst du dich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), eine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle wenden. Der Anspruch auf den Mindestlohn ist unabdingbar und kann nicht durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Wie viel ist der Mindestlohn im Monat?
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Was kann ich tun, wenn ich weniger bekomme?
Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € pro Stunde seit 1. Januar 2026 gemäß Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung (Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, umgesetzt durch das Bundeskabinett). Monatslohn-Hochrechnung mit dem Faktor 4,33. Branchenmindestlöhne bleiben unberücksichtigt. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.