Mindestlohn-Rechner: Bekomme ich genug?

Prüfe in Sekunden, ob dein Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € (Stand 2026) erreicht. Der Rechner zeigt die Differenz und rechnet dir aus, welcher Monatslohn dir bei deinen Wochenstunden mindestens zusteht.

Mindestlohn 2026: 13,90 € Quelle: BMAS / Mindestlohngesetz Kostenlos & ohne Anmeldung
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Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Er gilt flächendeckend für nahezu alle Beschäftigten ab 18 Jahren — unabhängig von Voll-, Teilzeit oder Minijob. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolute Lohnuntergrenze. Er gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Werkstudenten (mit Ausnahmen), Rentner mit Nebenjob sowie Saisonarbeitskräfte. Ausgenommen sind unter anderem:

Branchenmindestlöhne können höher sein

In einigen Branchen gelten tariflich vereinbarte Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen liegen — etwa in der Pflege oder am Bau. Dann gilt der höhere Branchenmindestlohn. Dieser Rechner prüft gegen den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.

Mindestlohn und Minijob

Weil der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, ist die Minijob-Grenze seit 2022 dynamisch an ihn gekoppelt. 2026 liegt sie bei 603 € im Monat. Bei genau 13,90 € pro Stunde sind das rund 43 Arbeitsstunden im Monat — also etwa 10 Stunden pro Woche. Wer mehr arbeitet, überschreitet die Grenze und landet im sozialversicherungspflichtigen Midijob-Bereich.

Mindest-Monatslohn nach Wochenstunden

So viel Bruttolohn steht dir 2026 bei 13,90 € pro Stunde mindestens zu (Faktor 4,33 Wochen pro Monat):

WochenstundenMindest-Monatslohnpro Jahr

Was tun, wenn du weniger als den Mindestlohn bekommst?

Liegt dein Stundenlohn unter 13,90 €, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf die Differenz — auch rückwirkend. Sprich zunächst deinen Arbeitgeber an. Hilft das nicht, kannst du dich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), eine Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle wenden. Der Anspruch auf den Mindestlohn ist unabdingbar und kann nicht durch Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. 2025 waren es 12,82 €. Zum 1. Januar 2027 steigt er weiter auf 14,60 €.
Wie viel ist der Mindestlohn im Monat?
Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn 2026 rund 2.407 € brutto im Monat (13,90 € × 40 × 4,33). Bei 30 Stunden sind es etwa 1.806 €, bei 20 Stunden rund 1.204 €.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?
Ja. Der Mindestlohn gilt unabhängig vom Umfang der Beschäftigung, also auch für Minijobs. Die Minijob-Grenze ist deshalb an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 € im Monat.
Was kann ich tun, wenn ich weniger bekomme?
Du hast Anspruch auf den Mindestlohn — auch rückwirkend. Sprich den Arbeitgeber an; bleibt das erfolglos, helfen der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), Gewerkschaften oder Beratungsstellen weiter. Der Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Quelle & Stand

Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € pro Stunde seit 1. Januar 2026 gemäß Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung (Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, umgesetzt durch das Bundeskabinett). Monatslohn-Hochrechnung mit dem Faktor 4,33. Branchenmindestlöhne bleiben unberücksichtigt. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand: Januar 2026 Redaktion Rechify Mindestlohngesetz · BMAS

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