Steuern 2026
Mit dem Kirchensteuer-Rechner berechnest du, was die Kirchensteuer kostet: Sie beträgt 9 % der Einkommensteuer — in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) sind das rund 795 € im Jahr bzw. 66 € im Monat. Trage dein Einkommen und Bundesland ein und sieh deinen Betrag.
Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer (nicht das Einkommen). Der Rechner ermittelt sie aus deinem zu versteuernden Einkommen nach § 32a EStG — wie im Einkommensteuer-Rechner.
Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Sie zahlt nur, wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig, 9 %) sind das rund 795 € im Jahr — etwa 66 € pro Monat. Ändere Einkommen und Bundesland oben für deinen Betrag.
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer — nicht auf das Einkommen. Drei Punkte bestimmen die Höhe.
Die gezahlte Kirchensteuer kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgabe voll absetzen — dadurch sinkt deine Einkommensteuer, was einen Teil der Belastung ausgleicht.
| Satz | Bundesländer |
|---|---|
| 8 % | Bayern, Baden-Württemberg |
| 9 % | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
Richtwerte für Ledige (Grundtarif) 2026 — Kirchensteuer pro Jahr bei 9 % und bei 8 %.
| Zu versteuern | Einkommensteuer | Kirchensteuer 9 % | Kirchensteuer 8 % |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 141,30 € | 125,60 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 379,53 € | 337,36 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 795,15 € | 706,80 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 1.280,97 € | 1.138,64 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 2.021,76 € | 1.797,12 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 2.777,76 € | 2.469,12 € |
In einigen Bundesländern ist die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen „gekappt" (Kappung auf rund 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens). Das betrifft nur Spitzenverdiener und ist hier nicht berücksichtigt.
Kirchensteuersätze der Bundesländer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Ländern, jeweils auf die Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Mögliche Kappung der Kirchensteuer bei hohen Einkommen ist landesabhängig und hier nicht berücksichtigt.