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Steuern 2026

Kirchensteuer-Rechner 2026

Mit dem Kirchensteuer-Rechner berechnest du, was die Kirchensteuer kostet: Sie beträgt 9 % der Einkommensteuer — in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig) sind das rund 795 € im Jahr bzw. 66 € im Monat. Trage dein Einkommen und Bundesland ein und sieh deinen Betrag.

Stand: Januar 2026 8 % / 9 % je Bundesland Kostenlos & ohne Anmeldung
Einkommen
Zu versteuerndes Einkommenpro Jahr, nach Abzügen
Veranlagung
Bundesland
Bundeslandbestimmt 8 % oder 9 %

Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer (nicht das Einkommen). Der Rechner ermittelt sie aus deinem zu versteuernden Einkommen nach § 32a EStG — wie im Einkommensteuer-Rechner.

Deine Kirchensteuer
795
pro Jahr · 9 % von 8.835 € Einkommensteuer
Bemessung (ESt)
8.835 €
pro Monat
66,26 €
Vollständige Aufschlüsselung
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Direkt beantwortet

Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Sie zahlt nur, wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig, 9 %) sind das rund 795 € im Jahr — etwa 66 € pro Monat. Ändere Einkommen und Bundesland oben für deinen Betrag.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer — nicht auf das Einkommen. Drei Punkte bestimmen die Höhe.

Mitgliedschaft: Kirchensteuer zahlt nur, wer einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört (z. B. katholische oder evangelische Kirche).
Bundesland: Der Satz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, in allen übrigen Ländern 9 % der Einkommensteuer.
Steuerhöhe: Da die Kirchensteuer an die Einkommensteuer gekoppelt ist, steigt sie mit dem Einkommen und sinkt z. B. durch Kinderfreibeträge.

Die gezahlte Kirchensteuer kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgabe voll absetzen — dadurch sinkt deine Einkommensteuer, was einen Teil der Belastung ausgleicht.

Kirchensteuersatz nach Bundesland

SatzBundesländer
8 %Bayern, Baden-Württemberg
9 %Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Kirchensteuer 2026 nach Einkommen

Richtwerte für Ledige (Grundtarif) 2026 — Kirchensteuer pro Jahr bei 9 % und bei 8 %.

Zu versteuernEinkommensteuerKirchensteuer 9 %Kirchensteuer 8 %
20.000 €1.570 €141,30 €125,60 €
30.000 €4.217 €379,53 €337,36 €
45.000 €8.835 €795,15 €706,80 €
60.000 €14.233 €1.280,97 €1.138,64 €
80.000 €22.464 €2.021,76 €1.797,12 €
100.000 €30.864 €2.777,76 €2.469,12 €

In einigen Bundesländern ist die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen „gekappt" (Kappung auf rund 2,75–4 % des zu versteuernden Einkommens). Das betrifft nur Spitzenverdiener und ist hier nicht berücksichtigt.

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Häufige Fragen

Wie viel Kirchensteuer zahle ich?
Die Kirchensteuer beträgt 9 % deiner Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Sie hängt damit direkt von deiner Steuerlast ab: Je höher die Einkommensteuer, desto höher die Kirchensteuer. Trage dein zu versteuerndes Einkommen oben ein, um den genauen Betrag zu sehen.
Auf welcher Grundlage wird die Kirchensteuer berechnet?
Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer, nicht das Einkommen selbst. Bei Familien wird die Steuer für die Kirchensteuer zudem unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge ermittelt, wodurch die Kirchensteuer niedriger ausfällt.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja. Die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar und mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Dadurch sinkt die Einkommensteuer, und ein Teil der Kirchensteuer-Belastung wird ausgeglichen.
Was passiert bei einem Kirchenaustritt?
Mit dem Austritt entfällt die Kirchensteuerpflicht — meist ab dem Folgemonat des Austritts. Der Austritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt (je nach Bundesland) und ist in der Regel gebührenpflichtig. Steuerlich entfällt dann auch der Sonderausgabenabzug.
Quellen & Methodik

Kirchensteuersätze der Bundesländer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Ländern, jeweils auf die Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €). Mögliche Kappung der Kirchensteuer bei hohen Einkommen ist landesabhängig und hier nicht berücksichtigt.

Stand: 01.01.2026 Redaktion Rechify 8 % / 9 % · Stand 2026

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