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Steuern 2026

Solidaritätszuschlag-Rechner 2026

Mit dem Solidaritätszuschlag-Rechner siehst du sofort, ob du noch Soli zahlst: Seit 2021 fällt er erst an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) übersteigt. Bei 90.000 € zu versteuerndem Einkommen sind das rund 751 € Soli im Jahr. Trage dein Einkommen ein und prüfe deinen Fall.

Stand: Januar 2026 Freigrenze & Milderungszone 2026 Kostenlos & ohne Anmeldung
Einkommen
Zu versteuerndes Einkommenpro Jahr, nach Abzügen
Veranlagung

Der Soli wird nicht auf das Einkommen, sondern auf die Einkommensteuer erhoben. Diese berechnet der Rechner aus deinem zu versteuernden Einkommen nach § 32a EStG — wie im Einkommensteuer-Rechner.

Dein Solidaritätszuschlag
751,37
pro Jahr · auf 26.664 € Einkommensteuer
Soli fällt an (Milderungszone)
Bemessung (ESt)
26.664 €
eff. Soli-Satz
2,8 %
Vollständige Aufschlüsselung
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Direkt beantwortet

Die meisten Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze liegt — 2026 bei 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab rund 75.000 € (ledig) bzw. 150.000 € (verheiratet). Bei 90.000 € zvE (ledig) sind es etwa 751 € im Jahr.

Wie wird der Solidaritätszuschlag 2026 berechnet?

Der Soli beträgt grundsätzlich 5,5 % der Einkommensteuer — wird aber durch eine Freigrenze und eine Milderungszone stark abgeschwächt.

Freigrenze: Liegt deine Einkommensteuer unter 20.350 € (bzw. 40.700 € bei Zusammenveranlagung), zahlst du 0 € Soli.
Milderungszone: Direkt oberhalb der Freigrenze steigt der Soli langsam an — gedeckelt auf 11,9 % des Betrags, um den die Steuer die Freigrenze übersteigt.
Voller Satz: Bei sehr hohen Einkommen greift der volle Satz von 5,5 % der Einkommensteuer.

Der Soli wird auf die Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Einkommen — genauso bei der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer. Für Arbeitnehmer behält der Arbeitgeber ihn zusammen mit der Lohnsteuer ein, sofern die monatliche Freigrenze überschritten wird.

Ab welchem Einkommen zahlt man wie viel Soli?

Richtwerte für Ledige (Grundtarif) 2026. Bis rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen bleibt der Soli bei 0 €.

Zu versteuernEinkommensteuerSoli / JahrSoli / Monat
50.000 €10.548 €0,00 €0,00 €
70.000 €18.264 €0,00 €0,00 €
80.000 €22.464 €251,57 €20,96 €
90.000 €26.664 €751,37 €62,61 €
100.000 €30.864 €1.251,17 €104,26 €
120.000 €39.264 €2.159,52 €179,96 €
150.000 €51.864 €2.852,52 €237,71 €

Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich Freigrenze und Schwellen. Stell oben auf „Splitting", um die Werte für Verheiratete zu sehen.

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Häufige Fragen

Wer muss 2026 noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 sind rund 90 % der Steuerzahler vom Soli befreit. Er fällt nur an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) übersteigt — das betrifft vor allem höhere Einkommen ab etwa 75.000 € zu versteuerndem Einkommen (ledig). Auf Kapitalerträge wird der Soli dagegen unabhängig davon erhoben.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Der volle Satz beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. In der Milderungszone direkt oberhalb der Freigrenze ist er auf 11,9 % des die Freigrenze übersteigenden Steuerbetrags gedeckelt, sodass er nur langsam ansteigt. Erst bei hohen Einkommen wird der volle Satz erreicht.
Wird der Soli auf das Einkommen oder die Steuer berechnet?
Auf die Steuer. Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer (bzw. Lohn- oder Kapitalertragsteuer), nicht das zu versteuernde Einkommen. Deshalb berechnet dieser Rechner zunächst die Einkommensteuer und wendet darauf die Soli-Regeln an.
Zahle ich Soli auf meine Kapitalerträge?
Ja. Auf die Abgeltungsteuer von 25 % auf Kapitalerträge wird weiterhin der volle Soli von 5,5 % erhoben — zusammen also 26,375 %. Die Freigrenze gilt hier nicht. Mehr dazu im Bereich Sparen & Anlegen.
Quellen & Methodik

Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der ab 2021 geltenden Fassung; Freigrenze 2026: 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung), Milderungszone 11,9 %, voller Satz 5,5 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €).

Stand: 01.01.2026 Redaktion Rechify SolzG 1995 · Stand 2026

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