Steuern 2026
Mit dem Einkommensteuer-Rechner 2026 berechnest du deine Jahressteuer in Sekunden: Auf 45.000 € zu versteuerndes Einkommen fallen im Grundtarif rund 8.835 € Einkommensteuer an — ein Durchschnittssteuersatz von 19,6 % bei einem Grenzsteuersatz von 33,4 %. Gib dein zu versteuerndes Einkommen ein und sieh sofort Steuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz — exakt nach dem amtlichen Tarif § 32a EStG.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen) — nicht das Brutto. Wie viel monatlich vom Lohn bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Auf 45.000 € zu versteuerndes Einkommen fallen 2026 im Grundtarif rund 8.835 € Einkommensteuer an. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 19,6 %, während der Grenzsteuersatz — der Satz auf den nächsten verdienten Euro — bei 33,4 % liegt. Solidaritätszuschlag fällt in diesem Fall nicht an. Ändere die Werte oben für deinen genauen Betrag.
Die Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und einem progressiven Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den jeweils nächsten Euro. Der Tarif § 32a EStG kennt fünf Zonen.
Wichtig: Der Spitzensteuersatz gilt immer nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze — nicht für das gesamte Einkommen. Deshalb liegt dein Durchschnittssteuersatz stets deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 0 – 12.348 € | 0 % |
| Progression I | 12.349 – 17.799 € | 14 → 24 % |
| Progression II | 17.800 – 69.878 € | 24 → 42 % |
| Spitzensteuersatz | 69.879 – 277.825 € | 42 % |
| „Reichensteuer" | ab 277.826 € | 45 % |
Beide Sätze beschreiben dieselbe Steuer aus zwei Blickwinkeln — und werden häufig verwechselt.
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Er sagt, welchen Anteil deines Einkommens du tatsächlich als Steuer abführst — bei 45.000 € sind das rund 19,6 %.
Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den nächsten verdienten Euro. Er ist wichtig, um zu beurteilen, was eine Gehaltserhöhung oder ein zusätzlicher Auftrag netto bringt: Von 100 € mehr Einkommen blieben bei 45.000 € zvE nach Steuer nur rund 66 € übrig, weil 33,4 % als Steuer abgehen.
Weil die ersten Einkommensteile niedrig (oder gar nicht) besteuert werden, liegt der Durchschnittssatz immer unter dem Grenzsteuersatz. Den Effekt einer Gehaltserhöhung auf dein Netto zeigt detailliert der Gehaltserhöhungs-Rechner.
Richtwerte im Grundtarif (Einzelveranlagung), ohne Soli und Kirchensteuer. Die Zeile, die deiner Eingabe oben am nächsten liegt, ist hervorgehoben.
| Zu versteuern | Einkommensteuer | Ø-Steuersatz | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 2,9 % | 18,9 % |
| 20.000 € | 1.570 € | 7,9 % | 24,7 % |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,1 % | 28,2 % |
| 40.000 € | 7.209 € | 18,0 % | 31,7 % |
| 45.000 € | 8.835 € | 19,6 % | 33,4 % |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,1 % | 35,1 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,6 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,1 % | 42,0 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,9 % | 42,0 % |
Bei Zusammenveranlagung (Splittingtarif) wird die Steuer auf das halbe Einkommen berechnet und verdoppelt — die Steuerlast ist dadurch in der Regel niedriger. Stell oben auf „Splitting", um die Werte für Verheiratete zu sehen.
Beide Zuschläge werden nicht auf das Einkommen, sondern auf die Einkommensteuer erhoben.
Solidaritätszuschlag: Seit 2021 zahlen ihn die meisten nicht mehr. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer eine Freigrenze übersteigt — 2026 sind das 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab rund 69.000 € (ledig). Details berechnet der Solidaritätszuschlag-Rechner.
Kirchensteuer: Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Einkommensteuer. Auf 8.835 € Steuer sind das 707 € bzw. 795 € im Jahr. Den genauen Betrag liefert der Kirchensteuer-Rechner.
Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für den Veranlagungszeitraum 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Eckwerte nach dem Inflationsausgleich). Solidaritätszuschlag nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (Freigrenze 20.350 € / 40.700 €, Milderungszone 11,9 %). Kirchensteuer 8 % bzw. 9 % der Einkommensteuer. Die Tariffunktion ist identisch mit der Brutto-Netto-Engine von Rechify und gegen den amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 verifiziert.