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Steuern 2026

Einkommensteuer-Rechner 2026

Mit dem Einkommensteuer-Rechner 2026 berechnest du deine Jahressteuer in Sekunden: Auf 45.000 € zu versteuerndes Einkommen fallen im Grundtarif rund 8.835 € Einkommensteuer an — ein Durchschnittssteuersatz von 19,6 % bei einem Grenzsteuersatz von 33,4 %. Gib dein zu versteuerndes Einkommen ein und sieh sofort Steuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz — exakt nach dem amtlichen Tarif § 32a EStG.

Stand: Januar 2026 Tarif nach § 32a EStG 2026 Kostenlos & ohne Anmeldung
Einkommen
Zu versteuerndes Einkommenpro Jahr, nach Abzügen
Veranlagung
Kirchensteuer
Kirchenmitglied
Bundeslandbestimmt den Kirchensteuersatz

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen) — nicht das Brutto. Wie viel monatlich vom Lohn bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Deine Einkommensteuer
8.835
auf 45.000 € zu versteuerndes Einkommen · Grundtarif
Steuer bleibt
Ø-Steuersatz
19,6 %
Grenzsteuersatz
33,4 %
Vollständige Aufschlüsselung
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Direkt beantwortet

Auf 45.000 € zu versteuerndes Einkommen fallen 2026 im Grundtarif rund 8.835 € Einkommensteuer an. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 19,6 %, während der Grenzsteuersatz — der Satz auf den nächsten verdienten Euro — bei 33,4 % liegt. Solidaritätszuschlag fällt in diesem Fall nicht an. Ändere die Werte oben für deinen genauen Betrag.

Wie wird die Einkommensteuer 2026 berechnet?

Die Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen und einem progressiven Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den jeweils nächsten Euro. Der Tarif § 32a EStG kennt fünf Zonen.

Grundfreibetrag (bis 12.348 €): Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen 2026 komplett steuerfrei — der Steuersatz beträgt 0 %.
Erste Progressionszone (bis 17.799 €): Der Grenzsteuersatz steigt steil von 14 % auf rund 24 %.
Zweite Progressionszone (bis 69.878 €): Der Grenzsteuersatz steigt weiter bis auf 42 %.
Spitzensteuersatz (ab 69.879 €): Jeder weitere Euro wird mit 42 % besteuert.
„Reichensteuer" (ab 277.826 €): Für sehr hohe Einkommen gilt ein Satz von 45 % auf den darüber liegenden Teil.

Wichtig: Der Spitzensteuersatz gilt immer nur für den Teil des Einkommens oberhalb der jeweiligen Grenze — nicht für das gesamte Einkommen. Deshalb liegt dein Durchschnittssteuersatz stets deutlich unter dem Grenzsteuersatz.

Tarifzonen 2026 im Überblick

ZoneZu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Grundfreibetrag0 – 12.348 €0 %
Progression I12.349 – 17.799 €14 → 24 %
Progression II17.800 – 69.878 €24 → 42 %
Spitzensteuersatz69.879 – 277.825 €42 %
„Reichensteuer"ab 277.826 €45 %

Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?

Beide Sätze beschreiben dieselbe Steuer aus zwei Blickwinkeln — und werden häufig verwechselt.

Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Er sagt, welchen Anteil deines Einkommens du tatsächlich als Steuer abführst — bei 45.000 € sind das rund 19,6 %.

Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den nächsten verdienten Euro. Er ist wichtig, um zu beurteilen, was eine Gehaltserhöhung oder ein zusätzlicher Auftrag netto bringt: Von 100 € mehr Einkommen blieben bei 45.000 € zvE nach Steuer nur rund 66 € übrig, weil 33,4 % als Steuer abgehen.

Weil die ersten Einkommensteile niedrig (oder gar nicht) besteuert werden, liegt der Durchschnittssatz immer unter dem Grenzsteuersatz. Den Effekt einer Gehaltserhöhung auf dein Netto zeigt detailliert der Gehaltserhöhungs-Rechner.

Einkommensteuer 2026 nach zu versteuerndem Einkommen

Richtwerte im Grundtarif (Einzelveranlagung), ohne Soli und Kirchensteuer. Die Zeile, die deiner Eingabe oben am nächsten liegt, ist hervorgehoben.

Zu versteuernEinkommensteuerØ-SteuersatzGrenzsteuersatz
15.000 €435 €2,9 %18,9 %
20.000 €1.570 €7,9 %24,7 %
30.000 €4.217 €14,1 %28,2 %
40.000 €7.209 €18,0 %31,7 %
45.000 €8.835 €19,6 %33,4 %
50.000 €10.548 €21,1 %35,1 %
60.000 €14.233 €23,7 %38,6 %
80.000 €22.464 €28,1 %42,0 %
100.000 €30.864 €30,9 %42,0 %

Bei Zusammenveranlagung (Splittingtarif) wird die Steuer auf das halbe Einkommen berechnet und verdoppelt — die Steuerlast ist dadurch in der Regel niedriger. Stell oben auf „Splitting", um die Werte für Verheiratete zu sehen.

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Kommen Soli und Kirchensteuer noch dazu?

Beide Zuschläge werden nicht auf das Einkommen, sondern auf die Einkommensteuer erhoben.

Solidaritätszuschlag: Seit 2021 zahlen ihn die meisten nicht mehr. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer eine Freigrenze übersteigt — 2026 sind das 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab rund 69.000 € (ledig). Details berechnet der Solidaritätszuschlag-Rechner.

Kirchensteuer: Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Einkommensteuer. Auf 8.835 € Steuer sind das 707 € bzw. 795 € im Jahr. Den genauen Betrag liefert der Kirchensteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet — das ist dein Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Auf diesen Betrag wendet der Tarif § 32a EStG einen progressiv steigenden Satz an. Unser Rechner bildet den amtlichen Tarif 2026 exakt ab; trage einfach dein zu versteuerndes Einkommen ein.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehält. Die Einkommensteuer ist die endgültige Jahressteuer auf alle Einkünfte. Mit der Steuererklärung werden zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge ausgeglichen.
Ab welchem Einkommen zahlt man überhaupt Steuern?
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Einzelveranlagung) fällt keine Einkommensteuer an. Erst auf jeden Euro darüber wird Steuer fällig — beginnend mit einem Eingangssteuersatz von 14 %. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 €.
Was bedeutet der Splittingtarif für Verheiratete?
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Wegen des progressiven Tarifs ist das Ergebnis besonders günstig, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Stell den Rechner dafür oben auf „Splitting".
Sind die Ergebnisse rechtsverbindlich?
Nein. Der Rechner liefert sehr genaue Richtwerte nach dem amtlichen Tarif § 32a EStG 2026, ersetzt aber keine Steuererklärung und keine Beratung. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts.
Quellen & Methodik

Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für den Veranlagungszeitraum 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Eckwerte nach dem Inflationsausgleich). Solidaritätszuschlag nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (Freigrenze 20.350 € / 40.700 €, Milderungszone 11,9 %). Kirchensteuer 8 % bzw. 9 % der Einkommensteuer. Die Tariffunktion ist identisch mit der Brutto-Netto-Engine von Rechify und gegen den amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 verifiziert.

Stand: 01.01.2026 Redaktion Rechify Tarif § 32a EStG 2026

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