Die Einkommensteuer richtet sich nach deinem zu versteuernden Einkommen — den Einkünften nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) bleibt es steuerfrei, danach steigt der Satz progressiv bis 45 %. Bei 45.000 € zvE (ledig) sind das rund 8.595 € Steuer, im Schnitt 19,1 %.
Ob Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer dazukommen, hängt von der Höhe der Steuer, vom Bundesland und von der Konfession ab — der Soli entfällt für die meisten Arbeitnehmer. Deine Jahressteuer und den Grenzsteuersatz liefert der Einkommensteuer-Rechner.
Steuern berechnen
Von der Einkommensteuer über den Solidaritätszuschlag bis zur Kirchensteuer — alle mit dem amtlichen Tarif 2026. Jeder Rechner beantwortet genau eine Frage.
Einkommensteuer-Rechner
Einkommensteuer nach § 32a EStG mit Durchschnitts- und Grenzsteuersatz — Grund- oder Splittingtarif.
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8 % oder 9 % auf die Einkommensteuer — je nach Bundesland und Konfession.
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| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Einkommensteuer | Steuer auf das zu versteuernde Einkommen nach dem Tarif des § 32a EStG. |
| Zu versteuerndes Einkommen (zvE) | Einkünfte minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge — die Grundlage des Steuertarifs. |
| Grundfreibetrag | Einkommen bis 12.348 € (2026) bleibt komplett steuerfrei. |
| Grenzsteuersatz | Steuersatz auf den jeweils nächsten verdienten Euro; steigt progressiv bis 45 %. |
| Durchschnittssteuersatz | Gesamte Steuer im Verhältnis zum zvE — immer niedriger als der Grenzsteuersatz. |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf die Steuer, erst über der Freigrenze (2026: 20.350 € Steuer bei Einzelveranlagung). |
| Kirchensteuer | 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland und Konfession. |
| Werbungskosten | Beruflich veranlasste Kosten, die das zvE mindern (Pauschbetrag 1.230 €). |
| Splittingtarif | Steuertarif für zusammen veranlagte Ehepaare — mildert die Progression. |