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Werbungskosten: Was du von der Steuer absetzen kannst

Werbungskosten sind alle beruflich veranlassten Ausgaben — sie senken dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuer. Das Finanzamt zieht ohne Nachweis automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Erst wer mehr nachweist, holt zusätzliche Erstattung. Mit langem Arbeitsweg ist die Grenze oft schon allein über die Pendlerpauschale geknackt.

Stand: Januar 2026 Veranlagungsjahr 2025 § 9 EStG
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Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben (§ 9 EStG). Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € angerechnet — ganz ohne Belege. Lohnen tut sich das Sammeln also erst, wenn deine tatsächlichen Kosten über 1.230 € liegen. Die größten Posten sind in der Regel die Pendlerpauschale (0,30 €/km, ab dem 21. Kilometer 0,38 €), die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) sowie Arbeitsmittel, Fortbildungen und Bewerbungskosten.

Was sind Werbungskosten — und was bringt der Pauschbetrag?

Werbungskosten sind „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen". Vereinfacht: alles, was du ausgibst, um deinen Job zu machen oder einen neuen zu finden. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen — nicht die Steuer direkt. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bringen 100 € Werbungskosten also rund 30 € weniger Steuer.

Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch Werbungskostenpauschale) von 1.230 € berücksichtigt das Finanzamt automatisch. Du musst nichts tun und nichts nachweisen. Erst der Betrag oberhalb der 1.230 € senkt deine Steuer zusätzlich — deshalb lohnt sich das Belegesammeln vor allem für Pendler, Homeoffice-Nutzer und alle mit teuren Arbeitsmitteln oder Fortbildungen.

Faustregel: Liegen deine echten Werbungskosten unter 1.230 €, ändert sich nichts — der Pauschbetrag greift ohnehin. Liegen sie darüber, zählt jeder Euro mehr.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale ist der größte Hebel für die meisten Arbeitnehmer. Abgerechnet wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — nicht Hin- und Rückweg. Für die ersten 20 Kilometer gibt es 0,30 € je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 € (erhöhter Satz bis einschließlich 2026).

Entfernung (einfach)Satz je kmpro Arbeitstag
Kilometer 1–200,30 €bis 6,00 €
ab Kilometer 210,38 €+ 0,38 € je km
Beispiel: 25 km einfacher Arbeitsweg, 220 Arbeitstage → 20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 € = 7,90 € pro Tag × 220 = 1.738 €. Allein damit ist der Pauschbetrag von 1.230 € deutlich überschritten.
Verkehrsmittel egal: Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob du mit Auto, Rad, Bus oder zu Fuß kommst — sogar als Mitfahrer. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt und mehr zahlt, kann stattdessen die höheren tatsächlichen Kosten ansetzen.
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Was bringt die Homeoffice-Pauschale?

Für jeden Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, kannst du 6 € ansetzen — maximal 1.260 € im Jahr, also für 210 Tage. Das gilt auch ohne separates Arbeitszimmer, etwa wenn du am Küchentisch arbeitest. Ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer ist die Alternative, wenn die tatsächlichen Raumkosten höher sind und der Raum die Voraussetzungen erfüllt.

Nicht doppelt am selben Tag: Für einen Tag gibt es entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale — nicht beides. Wer also vormittags im Büro war und abends zu Hause arbeitet, setzt für diesen Tag die Fahrt an.
Teil des Pauschbetrags: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird mit dem Pauschbetrag von 1.230 € verrechnet — sie wirkt also nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt darüber liegen.

Welche Arbeitsmittel und weiteren Kosten kann ich absetzen?

Neben Arbeitsweg und Homeoffice gibt es zahlreiche weitere Posten. Viele werden vom Finanzamt unkompliziert anerkannt — bei höheren Beträgen solltest du Belege aufbewahren.

Arbeitsmittel: Laptop, Werkzeug, Büromöbel, Fachsoftware. Bis 952 € brutto sofort voll absetzbar, teurere Geräte über die Nutzungsdauer (AfA). Computer, Notebook & Co. dürfen seit 2021 sofort im Kaufjahr voll abgeschrieben werden.
Fortbildung & Fachliteratur: Kurse, Seminare, Zertifikate, Fachbücher und -zeitschriften, die deinem aktuellen oder angestrebten Beruf dienen — inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten.
Bewerbungskosten: Porto, Bewerbungsmappen, Fahrt zum Vorstellungsgespräch, Bewerbungsfotos — auch dann absetzbar, wenn die Bewerbung erfolglos war.
Beiträge & Gebühren: Gewerkschafts- und Berufsverbandsbeiträge in voller Höhe, Kontoführungsgebühren pauschal mit 16 € pro Jahr, beruflich bedingte Versicherungen (z. B. Berufshaftpflicht).
Doppelte Haushaltsführung & Reisekosten: Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten sowie Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit (14 € bei mehr als 8 Stunden, 28 € am vollen Tag).

Werbungskosten im Überblick: Posten, Höhe und Nachweis

Die wichtigsten absetzbaren Posten für Arbeitnehmer auf einen Blick. Pauschalen werden vom Finanzamt meist ohne Einzelnachweis anerkannt, höhere Beträge solltest du belegen können.

PostenHöhe / PauschaleHinweis
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 € automatischohne Nachweis, für jeden
Pendlerpauschale0,30 € / ab km 21: 0,38 €einfache Entfernung × Arbeitstage
Homeoffice-Pauschale6 €/Tag, max. 1.260 €auch ohne Arbeitszimmer
Arbeitsmittelbis 952 € brutto sofortteurer: Abschreibung (AfA)
Fortbildung & Fachliteraturtatsächliche KostenBelege aufbewahren
Bewerbungskostentatsächliche Kostenauch bei Absage absetzbar
Berufsverband / GewerkschaftBeitrag in voller HöheMitgliedsbescheinigung
Kontoführung16 € pauschalohne Einzelnachweis
Verpflegungsmehraufwand14 € / 28 € pro Tagbei Auswärtstätigkeit
Doppelte HaushaltsführungMiete + Heimfahrtenberufliche Veranlassung
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Rechenbeispiel: Wann lohnt sich das Sammeln?

Eine Angestellte pendelt 25 km zur Arbeit (220 Tage), ist Gewerkschaftsmitglied und kauft ein Fachbuch. So setzt sich ihre Steuererklärung zusammen:

PostenBerechnungBetrag
Pendlerpauschale7,90 € × 220 Tage1.738 €
Gewerkschaftsbeitrag15 € × 12 Monate180 €
Fachliteratur1 Fachbuch60 €
KontoführungPauschale16 €
Werbungskosten gesamt1.994 €
abzüglich Pauschbetragder ohnehin zählt− 1.230 €
zusätzlich wirksam764 €
Die 764 € über dem Pauschbetrag senken das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 % bedeutet das etwa 229 € mehr Erstattung. Ob bei dir unterm Strich eine Erstattung herauskommt, schätzt der Steuerrückerstattung-Rechner.
Quellen & Methodik

Werbungskosten-Definition und -arten nach § 9 EStG. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € nach § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG (seit 2023). Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (0,30 € bzw. ab km 21 erhöht auf 0,38 € bis 2026). Homeoffice-/Tagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 €, nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Verpflegungsmehraufwand § 9 Abs. 4a EStG. Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter nach BMF-Schreiben. Allgemeine Information, keine Steuerberatung — maßgeblich ist dein Finanzamt.

Stand: Januar 2026 Redaktion Rechify § 9 / § 9a EStG

Häufige Fragen

Was kann ich ohne Nachweis von der Steuer absetzen?
Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € zieht das Finanzamt automatisch und ohne Belege ab. Zusätzlich werden kleinere Pauschalen wie 16 € Kontoführungsgebühren meist anstandslos anerkannt. Echte Steuerersparnis bringen Werbungskosten aber erst, wenn sie zusammen über 1.230 € liegen.
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2025?
Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung gibt es 0,30 € je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Gerechnet wird die einfache Strecke mal Arbeitstage. Bei 25 km und 220 Tagen ergibt das 1.738 € im Jahr.
Kann ich Homeoffice und Pendlerpauschale am selben Tag absetzen?
Nein. Pro Arbeitstag gilt entweder die Homeoffice-Pauschale (6 €) oder die Pendlerpauschale für die Fahrt — nicht beides. Warst du an einem Tag auch im Büro, setzt du in der Regel die Fahrtkosten an, weil sie meist höher sind.
Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?
Werbungskosten sind beruflich veranlasst (Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildung). Sonderausgaben sind private, steuerlich begünstigte Ausgaben wie Spenden, Kirchensteuer oder Vorsorgeaufwendungen. Beide senken das zu versteuernde Einkommen, werden aber an verschiedenen Stellen der Steuererklärung eingetragen.
Lohnt es sich, alle Belege zu sammeln?
Nur wenn deine Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen. Pendler mit längerem Arbeitsweg überschreiten die Grenze fast immer allein über die Entfernungspauschale — dann zählt jeder weitere Beleg. Liegst du darunter, greift ohnehin der Pauschbetrag.

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