Steuern 2026
Schätze in Sekunden, ob du mit einer Erstattung oder einer Nachzahlung rechnen musst. Der Rechner stellt die übers Jahr einbehaltene Lohnsteuer der tatsächlich fälligen Einkommensteuer gegenüber — inklusive Pendlerpauschale, Homeoffice, Spenden, Kindern und Ehegatten-Splitting.
Wie viel Steuern du zurückbekommst, entscheidet sich an den Abzügen. Bei 45.000 € Bruttojahreslohn (Steuerklasse I, 30 km Arbeitsweg, ohne Kirchensteuer) sind es rund 380 € Erstattung. Je mehr Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen über den Pauschbeträgen liegen, desto höher fällt die Rückzahlung aus. Im Durchschnitt erstattet das Finanzamt Arbeitnehmern rund 1.000 € pro Steuererklärung.
Dein Arbeitgeber behält jeden Monat Lohnsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Das ist nur eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer — berechnet allein aus Lohn und Steuerklasse, ohne deine persönlichen Kosten zu kennen.
Mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Jahressteuer auf dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt. Liegt die einbehaltene Lohnsteuer darüber, bekommst du die Differenz zurück. Liegt sie darunter, zahlst du nach.
| Arbeitsweg | Pendlerpauschale | Werbungskosten | Erstattung |
|---|---|---|---|
| 10 km | 836 € | 1.230 € | 0 € |
| 20 km | 1.672 € | 1.672 € | 132 € |
| 30 km | 2.508 € | 2.508 € | 378 € |
| 40 km | 3.344 € | 3.344 € | 623 € |
| 50 km | 4.180 € | 4.180 € | 864 € |
Bei 45.000 € Bruttojahreslohn, 220 Arbeitstagen, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, kinderlos. Negative Werte = Nachzahlung.
Erstattet wird, was du über den automatischen Pauschbeträgen geltend machst. In der Lohnsteuer sind nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) eingebaut — alles darüber bringt zusätzliche Erstattung.
| Pauschale | Satz 2026 | Obergrenze |
|---|---|---|
| Entfernungspauschale (ab 1. km, seit 2026) | 0,38 € / km / Tag | einfache Strecke |
| Entfernungspauschale (bis 2025) | 0,30 € (1.–20. km) · 0,38 € ab 21. km | einfache Strecke |
| Homeoffice-Pauschale | 6 € / Tag | max. 210 Tage = 1.260 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | greift automatisch | 1.230 € / Jahr |
Eine Erstattung ist wahrscheinlich, wenn deine absetzbaren Kosten die Pauschbeträge deutlich übersteigen oder du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast. Eine Nachzahlung droht vor allem bei der Steuerklassenkombination III/V, bei Nebeneinkünften oder steuerpflichtigen Lohnersatzleistungen.
Bei III/V und IV/IV mit Faktor bist du ohnehin zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnt, klärt der zugehörige Ratgeber.
Einbehaltene Lohnsteuer je Person nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026; veranlagte Einkommensteuer nach dem Tarif § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €), Soli- und Kirchensteuer entsprechend. Die Vorsorgepauschale wird auf beiden Seiten identisch angesetzt und beeinflusst die Erstattung daher nicht. Werbungskosten = höherer Wert aus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und der Summe aus Pendler-, Homeoffice- und sonstigen Werbungskosten. Nicht abgebildet: die Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag (Kindergeld bleibt unberücksichtigt), Steuerermäßigungen für Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen sowie weitere Einkunftsarten. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung; maßgeblich ist der Steuerbescheid.