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Für jeden Tag im Homeoffice kannst du 6 € als Werbungskosten absetzen — maximal 1.260 € im Jahr (210 Tage), auch ohne separates Arbeitszimmer. Wer ein echtes häusliches Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der Arbeit bildet, kann stattdessen die tatsächlichen Raumkosten oder eine Jahrespauschale ansetzen. Hier erfährst du, welcher Weg sich für dich lohnt.
Die Homeoffice-Pauschale (offiziell Tagespauschale) beträgt 6 € pro Arbeitstag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest — höchstens 1.260 € im Jahr, das entspricht 210 Tagen. Sie gilt seit 2023 dauerhaft und braucht kein separates Arbeitszimmer; der Küchentisch reicht. Sie zählt zu den Werbungskosten und wirkt damit nur, soweit deine gesamten Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € liegen.
Für jeden Kalendertag, an dem du deine berufliche Tätigkeit überwiegend in der eigenen Wohnung ausübst, kannst du 6 € ansetzen. Gedeckelt ist das auf 1.260 € pro Jahr — also 210 Tage. Ob du dafür einen eigenen Raum hast oder am Esstisch sitzt, spielt keine Rolle.
Wichtig: Die Tagespauschale ist Teil der Werbungskosten. Da das Finanzamt ohnehin automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € abzieht, bringt die Homeoffice-Pauschale nur dann zusätzliche Steuerersparnis, wenn deine Werbungskosten zusammen über dieser Grenze liegen — etwa in Kombination mit Pendlerpauschale, Arbeitsmitteln oder Fortbildungen.
| Merkmal | Regelung 2025 |
|---|---|
| Betrag je Tag | 6 € |
| Höchstbetrag pro Jahr | 1.260 € (= 210 Tage) |
| Separates Arbeitszimmer nötig? | nein |
| Voraussetzung | überwiegend zu Hause gearbeitet |
| Steuerlich | Werbungskosten (Anlage N) |
Ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer ist ein abgetrennter, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum. Seit 2023 gilt: Bildet dieses Zimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit, kannst du entweder die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Strom, Heizung) unbegrenzt absetzen oder pauschal eine Jahrespauschale von 1.260 € wählen.
Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt — etwa weil du auch im Büro des Arbeitgebers tätig bist — gibt es keinen gesonderten Arbeitszimmer-Abzug mehr. Dann bleibt nur die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € pro Tag.
Für die meisten Arbeitnehmer ohne abgetrennten Raum ist die Tagespauschale der einzige und einfachste Weg. Ein Arbeitszimmer lohnt sich nur, wenn es echter Mittelpunkt der Arbeit ist und die tatsächlichen Kosten die 1.260 € spürbar übersteigen.
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Eigener Raum nötig | nein | ja (abgetrennt, fast nur beruflich) |
| Höhe | 6 €/Tag, max. 1.260 € | tatsächliche Kosten oder 1.260 € pauschal |
| Voraussetzung | überwiegend zu Hause gearbeitet | Zimmer ist Mittelpunkt der Tätigkeit |
| Nachweise | Anzahl Homeoffice-Tage | Mietvertrag, Nebenkosten, Grundriss |
| Für wen typisch | Angestellte mit Büro-Mix | z. B. komplett remote Arbeitende |
Grundsätzlich nein. Für einen Arbeitstag gibt es entweder die Homeoffice-Pauschale (6 €) oder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur Arbeit — nicht beides. Warst du an einem Tag im Büro und später zu Hause tätig, setzt du in der Regel die Fahrt an, weil sie meist mehr bringt.
Eine Ausnahme gilt, wenn dir für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht: Dann lassen sich an einem Tag sowohl die Fahrt zu einer Auswärtstätigkeit als auch die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Für den Normalfall „Büro plus Homeoffice" bleibt es bei der Entweder-oder-Regel.
Die Tagespauschale gehört in die Anlage N bei den Werbungskosten. Du gibst die Zahl der Homeoffice-Tage an; das Finanzamt multipliziert mit 6 € und deckelt bei 1.260 €. Belege musst du in der Regel nicht mitschicken, solltest sie aber bei Nachfrage vorlegen können.
Homeoffice-/Tagespauschale 6 €/Tag, max. 1.260 € pro Jahr, nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (dauerhaft seit dem Jahressteuergesetz 2022). Häusliches Arbeitszimmer und Jahrespauschale 1.260 € nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Zuordnung als Werbungskosten in der Anlage N. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € nach § 9a EStG. Allgemeine Information, keine Steuerberatung — maßgeblich ist dein Finanzamt.