Sozialabgaben erklärt: die vier Sozialversicherungen verständlich
Neben der Lohnsteuer ist es vor allem die Sozialversicherung, die dein Brutto schrumpfen lässt. Sie besteht aus vier Zweigen — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung —, die du dir mit deinem Arbeitgeber im Regelfall hälftig teilst. Hier sind alle Beitragssätze und Grenzen für 2026 auf einen Blick.
Stand: Januar 2026Beitragssätze & BBG 2026
Die Sozialversicherung ist ein Solidarsystem: Alle zahlen prozentual vom Bruttolohn ein, und wer Leistungen braucht — bei Krankheit, im Alter, bei Pflegebedarf oder Arbeitslosigkeit — erhält sie daraus. Anders als die Lohnsteuer wird dein Beitrag aber nicht progressiv, sondern mit festen Sätzen erhoben und nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt.
Die vier Säulen
Das sind die Gesamtbeitragssätze 2026 (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen):
Krankenv.14,6 %+ Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %)
Pflegev.3,6 %Kinderlose ab 23: +0,6 %
Rentenv.18,6 %höchster Einzelbeitrag
Arbeitslosenv.2,6 %sichert Arbeitslosengeld
Beitragssätze 2026 im Detail
So teilen sich die Beiträge auf. Der Arbeitnehmeranteil ist das, was dir vom Brutto abgezogen wird:
Versicherung
Gesamt
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Beitragsbemessungsgrenze
Krankenversicherung
14,6 %
7,3 %
7,3 %
5.812,50 € / Monat
… Zusatzbeitrag (Ø)
2,9 %
1,45 %
1,45 %
5.812,50 € / Monat
Pflegeversicherung
3,6 %
1,8 %
1,8 %
5.812,50 € / Monat
Rentenversicherung
18,6 %
9,3 %
9,3 %
8.450,00 € / Monat
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
1,3 %
1,3 %
8.450,00 € / Monat
Summe (ledig, mit Kind)
42,3 %
21,15 %
≈ 21,15 %
—
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: KV/PV 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat), RV/AV 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Pflege-Zuschlag allein; ab dem 2. Kind sinkt der Pflege-Anteil um je 0,25 % (bis zum 5. Kind). In Sachsen trägt der Arbeitnehmer 0,5 % mehr bei der Pflege.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung deckt Arztbesuche, Medikamente, Krankenhaus und Co. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (2026 im Schnitt 2,9 %). Beides wird hälftig getragen. Wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keine Beiträge mehr.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung springt ein, wenn du im Alter oder durch Krankheit pflegebedürftig wirst. Der Satz beträgt 3,6 %. Eine Besonderheit: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, den sie allein tragen. Umgekehrt sinkt der Beitrag für Familien ab dem zweiten Kind gestaffelt.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist mit 18,6 % der größte Brocken. Aus ihr finanziert sich deine spätere gesetzliche Rente — je mehr und je länger du einzahlst, desto höher fällt sie aus. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (2,6 %) sichert dir bei Jobverlust das Arbeitslosengeld I und finanziert Weiterbildung und Vermittlung. Sie ist der kleinste der vier Beiträge.
Was die Beitragsbemessungsgrenze bewirkt
Oberhalb der Grenze steigt dein Beitrag nicht weiter — auf das Einkommen darüber zahlst du nichts mehr. Deshalb sinkt bei sehr hohen Gehältern der prozentuale Abgabenanteil leicht. Den genauen Effekt für dein Brutto zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Wichtige Ausnahmen
Nicht jede Beschäftigung zahlt die vollen Sätze. Bei kleineren Anstellungen gelten Sonderregeln:
Minijob (bis 603 €): nur ermäßigter Rentenbeitrag, von dem du dich befreien lassen kannst — sonst keine Arbeitnehmerbeiträge.
Der Gesamtbeitrag liegt 2026 bei rund 42 % des Bruttolohns. Davon trägst du als Arbeitnehmer etwa die Hälfte — also grob 21 %. Kinderlose ab 23 zahlen durch den Pflege-Zuschlag etwas mehr.
Werden alle Beiträge geteilt?
Im Grundsatz ja — Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen je die Hälfte. Ausnahmen sind der Pflege-Zuschlag für Kinderlose (allein vom Arbeitnehmer) und Sachsen, wo der Arbeitnehmer bei der Pflegeversicherung 0,5 % mehr trägt.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Obergrenze, bis zu der dein Einkommen für Beiträge herangezogen wird. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auf Einkommen darüber fallen keine Beiträge mehr an.
Warum zahle ich als kinderlose Person mehr?
Seit 2005 zahlen Kinderlose ab dem 23. Geburtstag einen Zuschlag zur Pflegeversicherung — 2026 sind das 0,6 %, die allein der Arbeitnehmer trägt. Eltern werden hingegen ab dem zweiten Kind entlastet.
Quellen & Stand
Beitragssätze 2026: KV allgemein 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %), PV 3,6 % (Kinderlosenzuschlag 0,6 %, Abschlag ab dem 2. Kind), RV 18,6 %, AV 2,6 %. Beitragsbemessungsgrenzen 2026: KV/PV 69.750 €/Jahr, RV/AV 101.400 €/Jahr. Hälftige Tragung § 28e SGB IV; Pflege-Zuschlag § 55 SGB XI. Quellen: GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Stand: Januar 2026Redaktion RechifySV-Werte 2026 · SGB IV/XI