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Neben der Lohnsteuer lässt vor allem die Sozialversicherung dein Brutto schrumpfen. Sie besteht aus vier Zweigen — Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung —, die du dir mit deinem Arbeitgeber im Regelfall hälftig teilst.
Die Sozialabgaben liegen 2026 zusammen bei rund 42 % des Bruttolohns, aufgeteilt auf vier Zweige (KV, PV, RV, AV). Du als Arbeitnehmer trägst etwa die Hälfte — grob 21 %; den Rest zahlt der Arbeitgeber.
Die Sozialversicherung ist ein Solidarsystem: Alle zahlen prozentual vom Bruttolohn ein, und wer Leistungen braucht — bei Krankheit, im Alter, bei Pflegebedarf oder Arbeitslosigkeit — erhält sie daraus. Anders als die Lohnsteuer wird dein Beitrag aber nicht progressiv, sondern mit festen Sätzen erhoben und nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt.
Das sind die Gesamtbeitragssätze 2026 (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen):
So teilen sich die Beiträge auf. Der Arbeitnehmeranteil ist das, was dir vom Brutto abgezogen wird:
| Versicherung | Gesamt | Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Beitragsbemessungsgrenze |
|---|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % | 7,3 % | 5.812,50 € / Monat |
| … Zusatzbeitrag (Ø) | 2,9 % | 1,45 % | 1,45 % | 5.812,50 € / Monat |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % | 1,8 % | 5.812,50 € / Monat |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % | 8.450,00 € / Monat |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % | 8.450,00 € / Monat |
| Summe (ledig, mit Kind) | 42,3 % | 21,15 % | ≈ 21,15 % | — |
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: KV/PV 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat), RV/AV 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Pflege-Zuschlag allein; ab dem 2. Kind sinkt der Pflege-Anteil um je 0,25 % (bis zum 5. Kind). In Sachsen trägt der Arbeitnehmer 0,5 % mehr bei der Pflege.
Die Krankenversicherung deckt Arztbesuche, Medikamente, Krankenhaus und Co. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 %, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (2026 im Schnitt 2,9 %). Beides wird hälftig getragen. Wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keine Beiträge mehr.
Die Pflegeversicherung springt ein, wenn du im Alter oder durch Krankheit pflegebedürftig wirst. Der Satz beträgt 3,6 %. Eine Besonderheit: Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, den sie allein tragen. Umgekehrt sinkt der Beitrag für Familien ab dem zweiten Kind gestaffelt.
Die Rentenversicherung ist mit 18,6 % der größte Brocken. Aus ihr finanziert sich deine spätere gesetzliche Rente — je mehr und je länger du einzahlst, desto höher fällt sie aus. Auch hier teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Die Arbeitslosenversicherung (2,6 %) sichert dir bei Jobverlust das Arbeitslosengeld I und finanziert Weiterbildung und Vermittlung. Sie ist der kleinste der vier Beiträge.
Nicht jede Beschäftigung zahlt die vollen Sätze. Bei kleineren Anstellungen gelten Sonderregeln:
Wie sich diese Stufen unterscheiden, erklärt der Überblick Minijob, Midijob & Co.
Beitragssätze 2026: KV allgemein 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %), PV 3,6 % (Kinderlosenzuschlag 0,6 %, Abschlag ab dem 2. Kind), RV 18,6 %, AV 2,6 %. Beitragsbemessungsgrenzen 2026: KV/PV 69.750 €/Jahr, RV/AV 101.400 €/Jahr. Hälftige Tragung § 28e SGB IV; Pflege-Zuschlag § 55 SGB XI. Quellen: GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.