Gehalt · Wissen
Welche Beschäftigungsform für dich gilt, hängt vor allem am Verdienst — und entscheidet, welche Abgaben anfallen und wie du krankenversichert bist. Dieser Überblick zieht die Grenzen klar und zeigt, was die fünf Stufen unterscheidet.
Mit steigendem Verdienst durchläufst du fünf Stufen: Minijob (bis 603 €, fast abgabenfrei), Midijob (603–2.000 €, reduzierte Beiträge), Teilzeit und Vollzeit (volle Abgaben). Der Werkstudent ist ein Sonderfall für eingeschriebene Studierende und zahlt nur Rentenbeiträge.
„Minijob", „Midijob", „Werkstudent" stehen nicht für unterschiedliche Verträge, sondern für sozialversicherungsrechtliche Stufen, in die dein Job je nach Verdienst und Lebenssituation fällt. Jede Stufe bringt eigene Abgaben und eigene Regeln zur Krankenversicherung mit.
| Form | Verdienst / Grenze | Deine Abgaben | Lohnsteuer | Krankenversicherung | Typisch für | Rechner |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Minijob | bis 603 € / Monat | nur Rentenv. 3,6 % (befreibar → 0 %) | keine (AG zahlt 2 % Pauschale) | keine eigene; Familienv. bis 603 € möglich | Nebenverdienst, Schüler, Rentner | Minijob → |
| Midijob | 603,01 – 2.000 € / Monat | reduzierte Sozialbeiträge (gleitend), volle Rente | nach Steuerklasse (in SK I meist gering) | eigenständig pflichtversichert über den Job | Übergangsbereich, kleinere Teilzeit | Midijob → |
| Werkstudent | kein Deckel, max. 20 h/Woche (Vorlesungszeit) | nur Rentenv. 9,3 % | nach Steuerklasse (oft 0 €, Erstattung möglich) | Werkstudentenprivileg: keine KV/PV/AV über Job | eingeschriebene Studierende | Werkstudent → |
| Teilzeit | unterhalb der Vollzeit-Stunden | volle Sozialabgaben (≈ 21 %) | nach Steuerklasse | regulär pflichtversichert über den Job | reduzierte Stelle, Eltern, Pflege | Teilzeit → |
| Vollzeit | volle tarifliche Stunden (meist 38–40 h) | volle Sozialabgaben (≈ 21 %) | nach Steuerklasse | regulär pflichtversichert über den Job | reguläres Hauptarbeitsverhältnis | Brutto-Netto → |
Werte 2026. Die Minijob-Grenze von 603 € ist an den Mindestlohn (13,90 €) gekoppelt und steigt mit ihm. „Deine Abgaben" meint den Arbeitnehmeranteil.
Beim Minijob (geringfügige Beschäftigung) verdienst du höchstens 603 € im Monat. Für dich fällt — außer einem Rentenbeitrag von 3,6 %, von dem du dich befreien lassen kannst — praktisch nichts an. Steuern übernimmt der Arbeitgeber über eine 2-%-Pauschale. Eine eigene Krankenversicherung entsteht über den Minijob nicht; wer familienversichert ist, bleibt es bis 603 € beitragsfrei.
Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Midijob-Übergangsbereich. Hier zahlst du zwar in alle vier Sozialversicherungen ein, aber mit reduziertem Arbeitnehmerbeitrag, der gleitend bis zum vollen Satz ansteigt. Der Clou: Für deine Rente wird trotzdem das volle Brutto angerechnet — du verzichtest also nicht auf Rentenansprüche. Lohnsteuer fällt nach deiner Steuerklasse an, ist in Steuerklasse I bei diesen Beträgen aber meist gering.
Der Werkstudent ist kein Verdienstkorridor, sondern ein Status für eingeschriebene Studierende. Dank Werkstudentenprivileg zahlst du nur den Rentenbeitrag von 9,3 % — Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen über den Job, egal wie viel du verdienst. Voraussetzung: höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Krankenversichert sein musst du dennoch — beitragsfrei über die Familie (bis 565 € und unter 26) oder selbst studentisch (rund 125 € im Monat). Die Details stehen im Ratgeber Werkstudent: Regeln & Grenzen.
Oberhalb des Midijob-Bereichs gilt die reguläre Beschäftigung mit vollen Sozialabgaben und Lohnsteuer nach Steuerklasse — ob in Teilzeit (reduzierte Stundenzahl) oder Vollzeit. Beide unterscheiden sich nur in der Stundenzahl, nicht in der Abgabenlogik. Wegen der progressiven Steuer behältst du in Teilzeit anteilig mehr Netto, als die Stundenkürzung vermuten lässt — das rechnet der Teilzeitrechner aus.
Geringfügige Beschäftigung § 8 SGB IV (Minijob-Grenze 603 €, an Mindestlohn 13,90 € gekoppelt); Übergangsbereich § 20 Abs. 2 SGB IV (Midijob 603,01–2.000 €); Werkstudentenprivileg § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V; Familienversicherung § 10 SGB V (565 €, Minijob 603 €). SV-Beitragssätze 2026. Quellen: Minijob-Zentrale, GKV-Spitzenverband, BMAS. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.