Minijob, Midijob, Werkstudent & Teilzeit — die Beschäftigungsformen im Vergleich

Welche Beschäftigungsform für dich gilt, hängt vor allem am Verdienst — und entscheidet darüber, welche Abgaben anfallen und wie du krankenversichert bist. Dieser Überblick erklärt Minijob, Midijob, Werkstudent, Teilzeit und Vollzeit, zieht die Grenzen klar und zeigt in einer großen Tabelle, was sie unterscheidet.

Stand: Januar 2026 Grenzen & Sätze 2026

„Minijob", „Midijob", „Werkstudent" — die Begriffe stehen nicht für unterschiedliche Verträge, sondern für sozialversicherungsrechtliche Stufen, in die dein Job je nach Verdienst und Lebenssituation fällt. Jede Stufe bringt eigene Abgaben und eigene Regeln zur Krankenversicherung mit. Wer die Schwellen kennt, vermeidet böse Überraschungen — etwa den plötzlichen Verlust der beitragsfreien Familienversicherung.

Die fünf Stufen auf einen Blick

Mit steigendem Verdienst durchläufst du diese Stufen: vom abgabenarmen Minijob über den entlasteten Midijob bis zur regulären Teilzeit und Vollzeit. Der Werkstudent ist ein Sonderfall für eingeschriebene Studierende und liegt quer dazu.

Die große Vergleichstabelle

Form Verdienst / Grenze Deine Abgaben Lohnsteuer Krankenversicherung Typisch für Rechner
Minijob bis 603 € / Monat nur Rentenversicherung 3,6 % (befreibar → 0 %) keine (Arbeitgeber zahlt 2 % Pauschale) keine eigene; Familienversicherung bis 603 € möglich Nebenverdienst, Schüler, Rentner Minijob →
Midijob 603,01 – 2.000 € / Monat reduzierte Sozialbeiträge (gleitend steigend), volle Rente nach Steuerklasse (in SK I meist gering) eigenständig pflichtversichert über den Job Übergangsbereich, kleinere Teilzeit Midijob →
Werkstudent kein fester Deckel, aber max. 20 h/Woche in der Vorlesungszeit nur Rentenversicherung 9,3 % nach Steuerklasse (oft 0 €, Erstattung über Steuererklärung) Werkstudentenprivileg: keine KV/PV/AV über Job; familien- oder studentisch versichert (≈ 125 €) eingeschriebene Studierende Werkstudent →
Teilzeit ab ~2.000 € bzw. unterhalb der Vollzeit-Stunden volle Sozialabgaben (≈ 21 %) nach Steuerklasse regulär pflichtversichert über den Job reduzierte reguläre Stelle, Eltern, Pflege Teilzeit →
Vollzeit volle tarifliche Stunden (meist 38–40 h) volle Sozialabgaben (≈ 21 %) nach Steuerklasse regulär pflichtversichert über den Job reguläres Hauptarbeitsverhältnis Brutto-Netto →

Werte 2026. Die Minijob-Grenze von 603 € ist an den Mindestlohn (13,90 €) gekoppelt und steigt mit ihm. „Deine Abgaben" meint den Arbeitnehmeranteil.

Minijob: bis 603 € fast abgabenfrei

Beim Minijob (geringfügige Beschäftigung) verdienst du höchstens 603 € im Monat. Für dich fällt — außer einem Rentenbeitrag von 3,6 %, von dem du dich befreien lassen kannst — praktisch nichts an. Steuern übernimmt der Arbeitgeber über eine 2-%-Pauschale. Eine eigene Krankenversicherung entsteht über den Minijob nicht; wer familienversichert ist, bleibt es bis 603 € beitragsfrei.

Dynamische Grenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt (13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet = 603 €). Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze — 2027 voraussichtlich auf rund 633 €.

Midijob: der entlastete Übergangsbereich

Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Midijob-Übergangsbereich. Hier zahlst du zwar in alle vier Sozialversicherungen ein, aber mit reduziertem Arbeitnehmerbeitrag, der gleitend bis zum vollen Satz ansteigt. Der Clou: Für deine Rente wird trotzdem das volle Brutto angerechnet — du verzichtest also nicht auf Rentenansprüche. Lohnsteuer fällt nach deiner Steuerklasse an, ist in Steuerklasse I bei diesen Beträgen aber meist gering.

Werkstudent: das Privileg für Studierende

Der Werkstudent ist kein Verdienstkorridor, sondern ein Status für eingeschriebene Studierende. Dank Werkstudentenprivileg zahlst du nur den Rentenbeitrag von 9,3 % — Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen über den Job, egal wie viel du verdienst. Voraussetzung: höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Krankenversichert sein musst du dennoch — beitragsfrei über die Familie (bis 565 € und unter 26) oder selbst studentisch (rund 125 € im Monat). Die Details stehen im Ratgeber Werkstudent: Regeln & Grenzen.

Teilzeit & Vollzeit: die regulären Stellen

Oberhalb des Midijob-Bereichs gilt die reguläre Beschäftigung mit vollen Sozialabgaben und Lohnsteuer nach Steuerklasse — ob in Teilzeit (reduzierte Stundenzahl) oder Vollzeit. Beide unterscheiden sich nur in der Stundenzahl, nicht in der Abgabenlogik. Wegen der progressiven Steuer behältst du in Teilzeit anteilig mehr Netto, als die Stundenkürzung vermuten lässt — das rechnet der Teilzeitrechner aus.

Vorsicht an den Schwellen

An den Übergängen kann ein kleiner Mehrverdienst teuer werden — etwa wenn du als Studierender über 565 € rutschst und die beitragsfreie Familienversicherung verlierst, oder wenn der Minijob über 603 € hinaus zum Midijob wird. Rechne den Wechsel vorher durch.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Der Minijob liegt bis 603 € und ist für Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei. Der Midijob beginnt bei 603,01 € und reicht bis 2.000 €; hier zahlst du in alle Sozialversicherungen ein, allerdings mit reduziertem, gleitend ansteigendem Arbeitnehmerbeitrag.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 603 €, liegt insgesamt kein Minijob mehr vor, sondern Midijob oder reguläre Beschäftigung. Neben einer Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob abgabenbegünstigt.
Bin ich als Werkstudent automatisch versichert?
Nein. Das Werkstudentenprivileg befreit nur von KV-, PV- und AV-Beiträgen über den Job. Krankenversichert sein musst du trotzdem — entweder beitragsfrei über die Familie oder selbst in der studentischen Krankenversicherung.
Welche Form ist für Studierende am besten?
Das hängt vom Verdienst ab: Bis 603 € hält ein Minijob die Familienversicherung beitragsfrei. Wer mehr verdient, fährt als Werkstudent meist günstiger als im Midijob, weil über den Job keine KV-Beiträge anfallen. Entscheidend ist, ob die Familienversicherung erhalten bleibt.
Zählt Teilzeit als eigene Beschäftigungsform?
Sozialversicherungsrechtlich nicht — Teilzeit ist eine reguläre Beschäftigung mit weniger Stunden. Abgaben und Steuern funktionieren wie in Vollzeit. Erst wenn der Verdienst unter 2.000 € fällt, greifen die Midijob-Erleichterungen.
Quellen & Stand

Geringfügige Beschäftigung § 8 SGB IV (Minijob-Grenze 603 €, an Mindestlohn 13,90 € gekoppelt); Übergangsbereich § 20 Abs. 2 SGB IV (Midijob 603,01–2.000 €); Werkstudentenprivileg § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V; Familienversicherung § 10 SGB V (565 €, Minijob 603 €). Sozialversicherungs-Beitragssätze 2026. Quellen: Minijob-Zentrale, GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand: Januar 2026 Redaktion Rechify SGB IV / V · SV-Werte 2026
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