Teilzeit bedeutet, dass du regelmäßig weniger arbeitest als eine vergleichbare Vollzeitkraft im Betrieb. Dein Bruttogehalt sinkt dann im Verhältnis zu den Stunden — dein Netto jedoch nicht im gleichen Maße: Weil Lohnsteuer progressiv ist und der Grundfreibetrag erhalten bleibt, behältst du von jedem Teilzeit-Euro anteilig mehr als in Vollzeit.
Wie berechnet sich das Teilzeit-Netto?
In zwei Schritten — erst das Brutto, dann die Abzüge:
1. Teilzeit-Brutto aus dem Stundenverhältnis
Das Brutto sinkt proportional zu den Stunden. Wer von 40 auf 20 Wochenstunden geht, halbiert das Bruttogehalt:
Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden ÷ Vollzeit-Stunden). Beispiel: 4.000 € × (20 ÷ 40) = 2.000 € brutto.
2. Abzüge auf das reduzierte Brutto
Auf das Teilzeit-Brutto werden — wie in Vollzeit — Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die vollen Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) erhoben. Der entscheidende Unterschied liegt bei der Lohnsteuer.
Warum Teilzeit-Netto überproportional ist
Die Lohnsteuer steigt mit dem Einkommen nicht linear, sondern progressiv: Auf die ersten Euro zahlst du gar keine Steuer (Grundfreibetrag 12.348 € im Jahr 2026), auf höhere Einkommensteile einen wachsenden Satz. Reduzierst du deine Stunden, fällt dein Einkommen in einen niedrigeren Steuerbereich — die durchschnittliche Steuerlast sinkt also stärker als das Brutto.
- Brutto halbiert sich exakt mit den Stunden.
- Steuern sinken überproportional, weil der Steuersatz mitfällt.
- Sozialabgaben bleiben prozentual gleich (gleicher Beitragssatz auf das niedrigere Brutto).
Unterm Strich behältst du bei halber Stundenzahl meist deutlich mehr als die Hälfte deines Vollzeit-Nettos. Die Kennzahl Netto-Anteil oben zeigt diesen Effekt für deine Eingabe.
Im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 € (Midijob) sind deine Sozialbeiträge gesetzlich reduziert — dein echtes Netto liegt dann etwas höher als hier berechnet. Nutze dafür den Midijob-Rechner. Unter 603 € greift der Minijob.
Beispielrechnung: 40 h → 20 h
Eine ledige Person in Hamburg (Steuerklasse I, ohne Kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %) verdient in Vollzeit 4.000 € brutto bei 40 Wochenstunden und reduziert auf 20 Stunden:
| Vollzeit (40 h) | Teilzeit (20 h) | |
|---|---|---|
| Brutto / Monat | 4.000,00 € | 2.000,00 € |
| Steuern (LSt/Soli/KiSt) | − 524,50 € | − 88,16 € |
| Sozialabgaben (AN) | − 870,00 € | − 435,00 € |
| Netto / Monat | 2.605,50 € | 1.476,84 € |
| Netto-Anteil | 100 % | ≈ 57 % |
Halbe Stunden, aber rund 57 % des Netto — Richtwerte, im Midijob-Bereich wäre das Teilzeit-Netto noch etwas höher.