Gehalt · Wissen
Vom Bruttogehalt landet nur ein Teil auf dem Konto — der Rest geht an Finanzamt und Sozialversicherung. Bei mittleren Gehältern bleiben in Steuerklasse I rund 62 bis 71 % des Bruttos netto übrig.
Bei mittleren Gehältern bleiben in Steuerklasse I rund 62 bis 71 % des Bruttos als Netto übrig. Aus 3.500 € brutto werden so etwa 2.333 € netto. Der Anteil sinkt, je mehr man verdient, weil die Einkommensteuer progressiv ist.
Wer 3.500 € brutto verdient, hat am Monatsende rund 2.300 € auf dem Konto. Die Differenz von etwa 1.200 € sind keine willkürlichen Abzüge, sondern setzen sich aus klar definierten Bausteinen zusammen: Steuern auf der einen, Sozialversicherungsbeiträge auf der anderen Seite.
Das Bruttogehalt ist der vertraglich vereinbarte Lohn. Davon behält der Arbeitgeber zwei Arten von Abzügen ein und führt sie direkt ab:
Was übrig bleibt, ist das Nettogehalt. So verteilen sich Brutto, Abzüge und Netto bei einer ledigen, kinderlosen Person in Steuerklasse I (3.500 € brutto, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer):
Die Lohnsteuer ist die mit Abstand größte Steuerposition. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und richtet sich nach Höhe des Gehalts und der Steuerklasse. Deutschland hat einen progressiven Steuertarif: Bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) bleibt das Einkommen steuerfrei, darüber steigt der Steuersatz mit dem Einkommen an. Deshalb steigt bei einer Gehaltserhöhung der Steueranteil überproportional.
Der „Soli" beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, wird aber seit 2021 erst oberhalb einer hohen Freigrenze fällig. Die allermeisten Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen zahlen heute keinen Solidaritätszuschlag mehr; relevant wird er erst bei deutlich höheren Gehältern.
Wer einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt Kirchensteuer — 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern. Bei Austritt entfällt sie. Für Konfessionslose fällt diese Position weg.
Die vier Zweige der Sozialversicherung werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (mit kleinen Ausnahmen). Auf der Gehaltsabrechnung erscheint nur dein Anteil. Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben — Einkommensteile darüber sind beitragsfrei.
| Versicherung | Beitrag gesamt 2026 | dein Anteil |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag | ≈ 8,7 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (kinderlos: +0,6 %) | ≈ 1,8–2,4 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
Beim KV-Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse ihren eigenen Satz fest (im Schnitt rund 2,9 % im Jahr 2026); die Hälfte davon trägst du. Bei der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Zuschlag, Eltern mit mehreren Kindern dagegen weniger.
Die Steuerklasse steuert, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie ändert nichts an der Höhe der Sozialabgaben und auch nichts an der endgültigen Jahressteuer — diese wird erst mit der Steuererklärung exakt ermittelt. Die Steuerklasse verschiebt also nur, wann du wie viel zahlst.
Wie stark sich das auswirkt, zeigt die Monatsgehalt-netto-Tabelle: Bei 3.500 € brutto reicht das Netto je nach Steuerklasse von rund 1.960 € (Klasse V) bis 2.629 € (Klasse III).
An den gesetzlichen Sätzen lässt sich nichts ändern — an einigen Stellschrauben aber schon: die für Ehepaare günstigste Steuerklassenkombination wählen, Freibeträge (etwa für Kinder oder Werbungskosten) eintragen lassen, eine Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wählen oder bei der Steuererklärung zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Was eine konkrete Gehaltserhöhung netto bringt, rechnet der Gehaltserhöhung-Rechner aus.
Beträge und Sätze nach dem Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026 (BMF) sowie den gesetzlichen Werten der Sozialversicherung 2026 (Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen, Grundfreibetrag). Das Rechenbeispiel wird live mit der Rechify-Engine erzeugt. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.