Gehalt 2026
Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum normalen Lohn. Weil es als Einmalzahlung versteuert wird, bleibt netto weniger übrig als beim laufenden Gehalt: Von 1.000 € Urlaubsgeld bleiben bei 3.000 € Monatsbrutto (Steuerklasse I) rund 508 € netto. Berechne deinen Wert — und lies, wie hoch, wann und ob steuerfrei.
Urlaubsgeld ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Als Einmalzahlung wird es ohne die monatlichen Freibeträge versteuert, deshalb bleibt anteilig weniger übrig als beim laufenden Lohn: Von 1.000 € bleiben in Steuerklasse I rund 508 €, also gut die Hälfte. Wie viel genau bei dir ankommt, hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kindern und Kirchensteuer ab — der Rechner oben zeigt deinen Fall.
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers — meist einmal im Jahr zur Urlaubszeit. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben: Ein Anspruch entsteht nur, wenn er im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Übung geregelt ist.
Wichtig: Urlaubsgeld ist etwas anderes als das Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt ist die normale Lohnfortzahlung während des Urlaubs (darauf hast du Anspruch). Urlaubsgeld ist die freiwillige Extra-Zahlung obendrauf.
Nein. Urlaubsgeld ist weder steuerfrei noch sozialabgabenfrei. Steuerlich gilt es als „sonstiger Bezug" und wird nach der Differenzmethode versteuert: Das Finanzamt rechnet die Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne Urlaubsgeld — die Differenz ist die Steuer auf die Sonderzahlung. Weil dabei die monatlichen Freibeträge schon durch den laufenden Lohn „verbraucht" sind, fällt der Steuersatz auf das Urlaubsgeld höher aus als auf einen normalen Gehaltsbestandteil.
Die folgende Tabelle zeigt, was von gängigen Urlaubsgeld-Beträgen netto übrig bleibt — beim Standardbeispiel 3.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen. Passe den Rechner oben an, um deine Werte zu sehen.
| Urlaubsgeld | Steuern | Sozialabgaben | Netto | Netto % |
|---|---|---|---|---|
| 500 € | 137,00 € | 108,75 € | 254,25 € | 50,8 % |
| 1.000 € | 275,00 € | 217,50 € | 507,50 € | 50,7 % |
| 1.500 € | 414,00 € | 326,25 € | 759,75 € | 50,6 % |
| 2.000 € | 553,00 € | 435,00 € | 1.012,00 € | 50,6 % |
| 3.000 € | 835,00 € | 652,50 € | 1.512,50 € | 50,4 % |
Annahmen: 3.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, kinderlos, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch und damit auch keine feste Höhe. Wie viel du bekommst, hängt von der Grundlage ab:
Üblich ist die Auszahlung mit dem Lohn im Mai oder Juni — rechtzeitig vor der Haupturlaubszeit. Der genaue Termin steht im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Manche Betriebe zahlen auch erst kurz vor Urlaubsantritt oder splitten den Betrag.
Teilzeit: Urlaubsgeld wird in der Regel anteilig nach der Arbeitszeit gezahlt — wer halbtags arbeitet, bekommt meist die Hälfte. Eine schlechtere Behandlung allein wegen der Teilzeit ist unzulässig.
Minijob: Auch Minijobber können Anspruch auf Urlaubsgeld haben. Achtung: Die Sonderzahlung zählt zum Verdienst und kann die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 556 € im Monatsdurchschnitt) sprengen — plane sie ins Jahresentgelt ein.
Kurzarbeit: Ein vereinbarter Anspruch auf Urlaubsgeld bleibt grundsätzlich bestehen. Die Höhe kann sich aber mindern, wenn die Berechnungsgrundlage (z. B. das Entgelt) durch die Kurzarbeit sinkt — maßgeblich ist die jeweilige Tarif- oder Vertragsregelung.
Die Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld wird als sonstiger Bezug nach der Differenzmethode (§ 39b Abs. 3 EStG) ermittelt — auf Basis des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026 des Bundesfinanzministeriums. Sozialabgaben fallen als Einmalzahlung bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze an (vereinfacht ohne Märzklausel). Standardannahmen: Nordrhein-Westfalen, kinderlos, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer. Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.