Gehalt · Wissen
Kryptische Abkürzungen, mehrere Brutto-Beträge, eine lange Liste von Abzügen — eine Gehaltsabrechnung wirkt unübersichtlich, folgt aber immer demselben Aufbau aus vier Blöcken: Kopfdaten, Bezüge, Abzüge, Auszahlung.
Fast jede Gehaltsabrechnung besteht aus vier Blöcken von oben nach unten: ① Kopfdaten (Steuerklasse, Konfession, KV-Zusatz), ② Bezüge / Brutto, ③ Abzüge (Steuern und Sozialabgaben) und ④ Auszahlungsbetrag / Netto.
Die Gehalts- oder Lohnabrechnung ist ein Pflichtdokument: Dein Arbeitgeber muss dir mindestens dann eine textförmige Abrechnung aushändigen, wenn sich Höhe oder Zusammensetzung des Entgelts ändern. Sie ist außerdem dein Nachweis gegenüber Banken, Behörden und für die Steuererklärung.
Egal welches Layout dein Arbeitgeber nutzt — die vier Blöcke stehen immer in derselben Reihenfolge. So sehen sie an einer vereinfachten Musterabrechnung aus (Steuerklasse I, 3.500 € brutto, NRW, kinderlos):
Werte nach BMF-Programmablaufplan 2026. Dein eigenes Netto rechnet der Brutto-Netto-Rechner aus.
Oben stehen die Stammdaten, die die gesamte Berechnung steuern: Steuerklasse, Konfession (für die Kirchensteuer), Zahl der Kinderfreibeträge, dein KV-Zusatzbeitrag, die Sozialversicherungsnummer und der Abrechnungszeitraum. Ein falscher Wert hier — etwa eine veraltete Steuerklasse — verändert dein ganzes Netto.
Hier werden alle Verdienstbestandteile aufgelistet und zum Gesamtbrutto summiert. Oft erscheinen daneben Steuer-Brutto und SV-Brutto — sie können vom Gesamtbrutto abweichen, weil manche Bestandteile steuer- oder beitragsfrei sind. Was alles zum Brutto zählt, erklärt Was ist Brutto?.
Zwei Gruppen: die Steuern (Lohnsteuer, ggf. Soli und Kirchensteuer) und die vier Sozialversicherungen. Details dazu in den Ratgebern Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Gesamtbrutto minus alle Abzüge ergibt das Netto — der Betrag, der überwiesen wird. Mehr dazu unter Was ist Netto?.
Diese Kürzel begegnen dir auf fast jeder Abrechnung:
| Kürzel | Bedeutung | Block |
|---|---|---|
St-Kl | Steuerklasse (I–VI) | Kopfdaten |
KiFB | Zahl der Kinderfreibeträge | Kopfdaten |
SV-Nr. | Sozialversicherungsnummer | Kopfdaten |
Steuer-Brutto | steuerpflichtiger Teil des Bruttos | Bezüge |
SV-Brutto | sozialversicherungspflichtiger Teil des Bruttos | Bezüge |
LSt | Lohnsteuer | Abzüge |
SolZ | Solidaritätszuschlag | Abzüge |
KiSt | Kirchensteuer | Abzüge |
KV / PV | Kranken- / Pflegeversicherung | Abzüge |
RV / AV | Renten- / Arbeitslosenversicherung | Abzüge |
AG-Anteil | Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (nur informativ) | Abzüge |
Pflicht zur Entgeltabrechnung: § 108 Gewerbeordnung (GewO). Musterwerte nach BMF-Programmablaufplan 2026 (Stand 12.11.2025), Sozialversicherungsbeitragssätze 2026. Allgemeine Information, keine Steuerberatung.