„Brutto" kommt aus dem Italienischen und bedeutet wörtlich „roh" oder „unrein" — gemeint ist ein Betrag, von dem noch nichts abgezogen wurde. Beim Gehalt ist das Bruttogehalt also der volle, vertraglich vereinbarte Lohn, bevor Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden.
Das Brutto bzw. Bruttogehalt ist der gesamte Arbeitslohn vor Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und den Beiträgen zur Sozialversicherung. Es ist die Bemessungsgrundlage für sämtliche Abgaben und steht so im Arbeitsvertrag.
Was zählt alles zum Brutto?
Viele setzen Brutto mit dem Grundgehalt gleich — tatsächlich ist es mehr. Zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitslohn gehören grundsätzlich alle Geldleistungen und geldwerten Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis:
- Grundgehalt — der feste monatliche Lohn laut Vertrag.
- Überstundenvergütung und Mehrarbeitszuschläge.
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (teils steuerfrei, siehe Hinweis unten).
- Boni, Provisionen, Prämien sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Geldwerte Vorteile / Sachbezüge — z. B. Dienstwagen zur privaten Nutzung, Zuschüsse zum Jobticket, vergünstigte Mahlzeiten.
- Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers.
Manche Zahlungen sind ganz oder teilweise steuer- und abgabenfrei — etwa bestimmte Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, der steuerfreie Sachbezug bis 50 € im Monat oder die Inflationsausgleichsprämie. Sie erscheinen zwar auf der Abrechnung, erhöhen aber nicht die Bemessungsgrundlage für alle Abgaben.
Brutto, Steuer-Brutto und SV-Brutto
Auf der Gehaltsabrechnung tauchen oft mehrere „Brutto"-Zeilen auf. Sie unterscheiden sich, weil nicht jeder Lohnbestandteil gleich behandelt wird: