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Gehalt 2026

Weihnachtsgeld: Was bleibt netto?

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers zum Jahresende. Weil es als Einmalzahlung versteuert wird, bleibt netto weniger übrig als beim laufenden Gehalt: Von 1.000 € Weihnachtsgeld bleiben bei 3.000 € Monatsbrutto (Steuerklasse I) rund 508 € netto. Berechne deinen Wert — und lies, wie viel dir zusteht, wann es kommt und ob es steuerfrei ist.

Stand: Januar 2026 Amtlicher BMF-Programmablaufplan Kostenlos & ohne Anmeldung
Deine Angaben
Monatsbruttolaufender Lohn
Weihnachtsgeldeinmalige Zahlung
Persönliches
Steuerklasse
Bundesland
Kinderfür Pflegevers. & Soli/KiSt
KV-Zusatzbeitrag
%
Kirchensteuer
Netto vom Weihnachtsgeld
507,50
von 1.000 € · rund 50,7 % bleiben netto
Weihnachtsgeld brutto1.000,00 €
Lohnsteuer− 275,00 €
Sozialabgaben− 217,50 €
Netto vom Weihnachtsgeld507,50 €
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1.000 € Weihnachtsgeld = rund 508 € netto (Steuerklasse I)

Weihnachtsgeld ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Als Einmalzahlung wird es ohne die monatlichen Freibeträge versteuert, deshalb bleibt anteilig weniger übrig als beim laufenden Lohn: Von 1.000 € bleiben in Steuerklasse I rund 508 €, also gut die Hälfte. Wie viel genau bei dir ankommt, hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kindern und Kirchensteuer ab — der Rechner oben zeigt deinen Fall.

Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers zum Jahresende. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben: Ein Anspruch entsteht nur, wenn er im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, im Arbeitsvertrag oder durch betriebliche Übung geregelt ist.

Häufig wird Weihnachtsgeld mit dem 13. Monatsgehalt gleichgesetzt — beides ist aber nicht dasselbe. Das 13. Gehalt ist eine fest zugesagte volle Monatsvergütung, das Weihnachtsgeld dagegen oft eine freiwillige Leistung, die auch nur einen Teil eines Monatsgehalts ausmachen kann.

Tariflich oft üblich: In vielen Tarifverträgen (z. B. Metall- und Elektroindustrie, öffentlicher Dienst, Einzelhandel) ist Weihnachtsgeld vereinbart — meist als Prozentsatz eines Monatsentgelts. Im öffentlichen Dienst läuft es als Jahressonderzahlung.

Ist Weihnachtsgeld steuerfrei?

Nein. Weihnachtsgeld ist weder steuerfrei noch sozialabgabenfrei. Steuerlich gilt es als „sonstiger Bezug" und wird nach der Differenzmethode versteuert: Das Finanzamt rechnet die Jahreslohnsteuer einmal mit und einmal ohne Weihnachtsgeld — die Differenz ist die Steuer auf die Sonderzahlung. Weil die monatlichen Freibeträge schon durch den laufenden Lohn „verbraucht" sind, fällt der Steuersatz auf das Weihnachtsgeld höher aus als auf einen normalen Gehaltsbestandteil.

Die folgende Tabelle zeigt, was von gängigen Weihnachtsgeld-Beträgen netto übrig bleibt — beim Standardbeispiel 3.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen. Passe den Rechner oben an, um deine Werte zu sehen.

WeihnachtsgeldSteuernSozialabgabenNettoNetto %
500 €137,00 €108,75 €254,25 €50,8 %
1.000 €275,00 €217,50 €507,50 €50,7 %
1.500 €414,00 €326,25 €759,75 €50,6 %
2.000 €553,00 €435,00 €1.012,00 €50,6 %
3.000 €835,00 €652,50 €1.512,50 €50,4 %

Annahmen: 3.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, kinderlos, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer.

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Wie viel Weihnachtsgeld steht mir zu?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch und damit keine feste Höhe. Üblich ist eine Spanne von etwa 50 bis 100 % eines Monatsgehalts — abhängig von der Grundlage:

Tarifvertrag: meist ein fester Prozentsatz des Monatsentgelts. In der Metall- und Elektroindustrie (IG Metall) liegt das tarifliche Weihnachtsgeld je nach Betriebszugehörigkeit bei rund 25–55 % eines Monatsentgelts.
Öffentlicher Dienst (TVöD/TV-L): als Jahressonderzahlung geregelt — ein nach Entgeltgruppe gestaffelter Prozentsatz des Monatsentgelts, ausgezahlt im November.
Betriebliche Übung: Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld, kann daraus ein Anspruch auch für die Zukunft entstehen.

Wann wird Weihnachtsgeld gezahlt?

Üblich ist die Auszahlung mit dem Novembergehalt, seltener im Dezember. Der genaue Termin steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Im öffentlichen Dienst wird die Jahressonderzahlung regulär mit dem Entgelt für November überwiesen.

Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst & nach Tarif

Im öffentlichen Dienst heißt das Weihnachtsgeld Jahressonderzahlung. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe: Niedrigere Entgeltgruppen erhalten einen höheren Prozentsatz, höhere Gruppen einen niedrigeren. Maßgeblich sind TVöD bzw. TV-L. Die genauen Prozentsätze nach Entgeltgruppe und einen eigenen Rechner findest du auf der Seite Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst (TVöD & TV-L).

Was gilt bei Kündigung, Minijob oder Elternzeit?

Bei Kündigung: Ob du Weihnachtsgeld behältst, hängt von der Vereinbarung ab. Viele Verträge enthalten eine Stichtagsklausel (Anspruch nur, wenn das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Tag besteht) oder eine Rückzahlungsklausel. Rückzahlungsklauseln sind aber nur in engen Grenzen wirksam — reines Weihnachtsgeld bis zu 100 € muss nie zurückgezahlt werden, und reine Entgelt-Sonderzahlungen (13. Gehalt) dürfen gar nicht an einen Verbleib geknüpft werden.

Minijob: Auch Minijobber können Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Achtung: Die Sonderzahlung zählt zum Verdienst und kann die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 556 € im Monatsdurchschnitt) sprengen — plane sie ins Jahresentgelt ein.

Elternzeit: Ist das Weihnachtsgeld reine Belohnung für geleistete Arbeit, kann es für Monate der Elternzeit anteilig gekürzt werden. Soll es dagegen die Betriebstreue honorieren, bleibt der Anspruch meist bestehen — entscheidend ist der Zweck laut Vertrag.

Berechnungsgrundlage

Die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld wird als sonstiger Bezug nach der Differenzmethode (§ 39b Abs. 3 EStG) ermittelt — auf Basis des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026 des Bundesfinanzministeriums. Sozialabgaben fallen als Einmalzahlung bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze an (vereinfacht ohne Märzklausel). Standardannahmen: Nordrhein-Westfalen, kinderlos, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, ohne Kirchensteuer. Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Stand: Januar 2026 Redaktion Rechify BMF-Programmablaufplan 2026

Häufige Fragen

Wird Weihnachtsgeld versteuert?
Ja, voll. Weihnachtsgeld ist weder steuerfrei noch sozialabgabenfrei. Es wird als Einmalzahlung („sonstiger Bezug") versteuert, weshalb anteilig mehr abgeht als beim laufenden Lohn — von 1.000 € bleiben in Steuerklasse I rund 508 € netto.
Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Üblich sind 50 bis 100 % eines Monatsgehalts, je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Im öffentlichen Dienst wird es als Jahressonderzahlung nach Entgeltgruppe gezahlt.
Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt?
Meist mit dem Novembergehalt, seltener im Dezember. Der genaue Termin steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Muss ich Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückzahlen?
Nur, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Diese sind eng begrenzt: Weihnachtsgeld bis 100 € muss nie zurückgezahlt werden, und ein echtes 13. Gehalt (Entgelt für geleistete Arbeit) darf gar nicht an einen Verbleib geknüpft werden.
Was bleibt von 1.000 € Weihnachtsgeld netto?
Bei 3.000 € Monatsbrutto in Steuerklasse I bleiben von 1.000 € Weihnachtsgeld rund 508 € netto — etwa 275 € Lohnsteuer und rund 218 € Sozialabgaben gehen ab.

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